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Haftpflichtversicherung:
Wie lange sind meine Kinder mitversichert?

Familienangehörige und Kinder sind in der Privaten Haftpflichtversicherung kostenlos über den elterlichen Vertrag mitversichert. Versicherungsschutz besteht für minderjährige und unverheiratete volljährige Kinder innerhalb ihrer ununterbrochenen schulischen und beruflichen Erstausbildung.Versichert sind auch Kinder, die ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten. Für Referendare oder Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschtz in der Regel mit dem ersten Staatsexamen. Behinderte und pflegebedürftige Kinder sind ebenfalls über den Vertrag der Eltern mitversichert.



 





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