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Wer kann sich privat krankenversichern?

Der Privaten Krankenversicherung können nur Personen beitreten, die nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Hierzu gehören ...

- Arbeitnehmer, deren Einkommen mindestens 2 aufeinanderfolgende Jahre über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE im Jahr 2006: 47.250 Euro) liegt.
Liegt dieses unterhalb der Grenze, empfiehlt sich die Aufbesserung des Versicherungsschutzes
mittels privater Zusatzversicherungen.
- Beihilfeberechtigte Beamte
- Selbstständige und Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Apotheker, Architekten,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Geschäftsführer, ...)
- nichterwerbstätige Ehegatten, z.B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder, sofern nicht über
Familienversicherung in der GKV versichert
- Studenten nach Einschreibung an einer anerkannten Hochschule können sich von der
Krankenversicherungspflicht befreien lassen

Tipp:
Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung interessieren, sollten Sie im Vorfeld immer mehrere Anbieter miteinander vergleichen. Kostenlos und unverbindlich kann man dies z.B. über die Webseite wissen-PKV.de veranlassen. Direktlink: http://www.wissen-PKV.de/anbieter-vergleichen

Private Zusatzversicherung
Im Laufe der Zeit wurden die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesetzgeber stark reduziert. Die Gesundheitsreformen bedeuteten für den Versicherten spürbare Einschnitte in der Übernahme von Leistungen bei Zahnersatz, Sehhilfen und Krankenhausaufenthalten. Gesetzlich Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, in der Privaten Krankenversicherung lückendeckende Zusatztarife abzuschließen. Sinnvoll ist zum Beispiel die Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Mehr dazu in der Übersicht.

 

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