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Welche Schäden sind nicht versichert?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel:

- Eigenschäden
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Haftungsansprüche von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Persnen gehören.
- Gesetzliche Vertreter geschäftsunfähiger oder beschränkt geschäftsfähiger Personen.
- Schäden aus beruflicher Tätigkeit
- Schäden aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen. Hierzu zählt auch das Training für solche Sportarten.
- Schäden an geliehenen Gegenständen
- Wohnungsmieter haben keinen Versicherungsschutz bei Ansprüchen wegen Abnutzung, Verschleiß etc., Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden
- Bootsführer, wenn es sich um eigene Surfbretter oder Segelboote oder motorgetriebene Boote handelt.
Übertragungen von Krankheiten




Folgende Schäden sind oftmals ausgeschlossen, können aber wahlweise in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden:

- Schäden infolge von Gefälligkeitshandlungen
- Mietsachschäden
- Schlüsselverlust
- Vermietung, Verpachtung

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