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Hausratversicherung: Welche Sachen sind versichert?

 

Hinweis: Den folgenden Auflistungen liegen Musterbedingungen zugrunde. Für ihren Versicherungsvertrag gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen ihrer Versicherung.

In der Hausratversicherung sind in erster Linie alle Sachen versichert, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen.

Versicherungsschutz besteht zum Beispiel auch für:
- Aufsitz-/Rasenmäher, Krankenfahrstühle, Gokarts und Spielfahrzeuge, die nicht versicherungspflichtig sind und separat versichert werden müssen.
- Kanus, Falt-, Ruder und Schlauchboote mit ihren Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen
- Arbeitsgeräte und Gegenstände (nicht Handelsware), die Ihrem Beruf oder dem Beruf einer im Haushalt lebenden Person dienen.
Ausgeschlossen sind Sachen, die zwischengelagert und verkauft werden.
- Kleintiere und Haustiere mit ihrem Sachwert

Versichert sind auch privat genutzte Antennenanlagen, Markisen und Außenleuchten, die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer
auf ihre Kosten beschafft und auf eigenes Risiko nach Rücksprache mit dem zuständigen Vermieter eingebracht haben.

Für Bargeld und Wertsachen, sowie Überspannungsschäden durch Blitz an elektrischen Gegenständen gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Zuallermeist liegt der Entschädigungsanteil bei Wertsachen zwischen 20 und 30 Prozent, bei Überspannungsschäden zwischen 5 und 10 Prozent von der Versicherungssumme. Für bestimmte Wertsachen wie z.B. Bargeld gilt eine festgelegte maximale Entschädigungssumme. Sie sollten immer darauf achten, ihre Wertsachen korrekt zu ermitteln.

Zu den Wertsachen gehören:
- Bargeld und Geldkarten
- Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
- Schmuck, Edelsteine, Diamanten, Perlen, Gold, Silber, Platin
- Briefmarken, Münzen, Medaillen
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände, Gemälde, Zeichnungen
- Antiquitäten


Nicht versichert sind unter anderem
- Gegenstände und Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, z.B. Einbaumöbel, Fenster, Türen.
(Ausnahme besteht in der Regel bei Teppichböden, Tapeten und Decken, die auf eigenes Risiko in das Gebäude eingebracht
wurden. Diese können je nach Einzelfall auch ihrer Hausratversicherung zugeordnet werden.)
- Kraftfahrzeuge aller Art
- Fremde Hausratgegenstände von Mietern oder Untermietern in ihrer Wohnung
- Haustiere, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen (z.B. Polizei- oder Turnierhunde)
- Sonstige Wertsachen, darunter Foto-, Film-, Video-, EDV-, Mobiltelefon- und optische Geräte mit Zubehör in Ferien- und Wochenendhäusern als Versicherungsort.


 

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