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Wechsel der KFZ-Versicherung auch nach Ablauf des 30.11. ?

Versicherungsverträge sind Jahresverträge, die in den meisten Fällen immer zum 1.1. eines jeden Jahres gekündigt werden können. Andernfalls verlängert sich die Versicherung immer automatisch um ein weiteres Jahr. Möchten Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln, muss Ihre Kündigung einen Monat vor Ablauf bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Stichtag ist hier der 30.11. Doch besonders in der stressigen Vorweihnachtszeit kommt es oftmals vor, dass man die Frist zur ordentlichen Kündigung verpasst. Viele geben sich dann mit dem Gedanken ab, und verschieben Ihr Kündigungsvorhaben auf das nächste Jahr.

Was wenige wissen: Es gibt insgesamt 3 weitere Möglichkeiten, um seine KFZ-Versicherung doch noch wechseln zu können!

1. Möglichkeit: Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung
oder Beitragsanpassung


Wenn Ihre Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Oftmals werden die Beitragsrechnungen nach der ordentlichen Kündigungsfrist versandt. Das macht jedoch nichts, denn sobald Sie die Mitteilung von Ihrer Versicherung zur Erhöhung der Beiträge erhalten, haben Sie noch einen Monat Zeit, um Ihren Vertrag zu kündigen, bzw. Ihre Versicherung zu wechseln. Denken Sie jedoch daran, rechtzeitig eine neue Versicherung abzuschließen.


2. Möglichkeit: Versicherungswechsel bei Anmeldung eines
Neufahrzeuges / Fahrzeugwechsel

Schaffen Sie sich ein neues Fahrzeug an, endet mit Abmeldung des alten Fahrzeuges auch die dazugehörige KFZ-Versicherung. Ihnen steht es danach frei, von welcher Versicherung Sie sich nun eine Bestätigungskarte zur Anmeldung beim Straßenverkehrsamt einholen. Tipp: Vergleichen Sie bereits vor Kauf eines Fahrzeuges die Beiträge in der KFZ-Versicherung. Oftmals sind vermeintlich gleiche Fahrzeuge des selben Typs unterschiedlich hoch eingestuft. Vergessen Sie auch nicht, bei Ihrer alten Versicherung die Erstattung des Differenzbetrages (sofern vorhanden) zu beantragen.


3. Möglichkeit: Selbstverschuldeter Unfall / Schadenfall

Nach einem Unfall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches innerhalb von 4 Wochen nach Verhandlungsschluss über die Entschädigung (oder Verweigerung) ausgeübt werden kann. Bisher war diese Form der Kündigung nicht sehr vorteilhaft, weil dem Versicherer die volle Jahresprämie zustand. Dies hat sich jedoch im Zuge der Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes zum 1.1.2008 geändert (2a VVG 2008 § 92). Die Versicherung muss Ihnen nunmehr auch bei einer Kündigung nach einem Schaden den Differenzbeitrag (sofern vorhanden) auszahlen, sodass Sie hierdurch keine Nachteile haben. Jedoch sollten Sie auch hier beachten, rechtzeitig einen Anschlussvertrag abzuschließen.


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