|
|
Sie sind hier: Startseite > Artikel > Wann liegt ein Unfall vor? |
|
Wann liegt ein Unfall bedingungsgemäß vor?
Zusammenfassend gesagt müssen also 5 Merkmale erfüllt sein, damit ein Unfall vorliegt: Plötzlichkeit Das Unfallereignis muss hier innerhalb eines kurzen Zeitraumes eintreten. Unvorhersehbare und unerwartete Ereignisse zählen ebenfalls zur Plötzlichkeit. Dauerbelastungen, z.B. sportlicher Art zählen hingegen nicht hierzu. von Außen auf den Körper Die Einwirkung muss von außen auf den Körper eingewirkt haben. Es kann sich hierbei auch um mechanische, chemische oder auch elektrische Einwirkungen handeln. Innere Verletzungen, wie z.B. Herzinfarkte oder Schlaganfälle zählen nicht hierzu. Unfreiwillig Unfreiwillig bedeutet, dass die Herbeiführung eines Unfallschadens nicht vorsätzlich erfolgt, wie z.B. durch Selbstmord oder Selbstverstümmelung. Der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit bleibt hiervon jedoch unberührt. Ereignis Das Unfallereignis muss auf den Körper der versicherten Person einwirken. Dieses kann auch menschliches Handeln oder ein äußeres Umweltereignis sein. Einfach zu merken lässt sich der Unfallbergriff daher mit dem Wort "PAUKE".
|
©2010 - tarifnet.de - Impressum
Die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Inhalte und Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
unsere Genehmigung nicht auf anderen Medien und Internetseiten veröffentlicht werden. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte und Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
|
Konto & Kredit |
|
Strom & Gas |
|
Telefon & DSL |

Tipp:
Gut beraten und günstig versichert. Kostenlos Versicherungsangebote einholen bei Ihrer Online-Geschäftsstelle der Provinzial.![]()