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Wann liegt ein Unfall bedingungsgemäß vor?

Ein Unfall liegt gemäß der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Erweitert wurde die Leistung von vielen Versicherern auch auf Unfälle, die durch erhöhte Kraftanstrengungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule eintreten und hierdurch Gelenke verrenkt werden oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden.



Zusammenfassend gesagt müssen also 5 Merkmale erfüllt sein, damit ein Unfall vorliegt:

Plötzlichkeit
Das Unfallereignis muss hier innerhalb eines kurzen Zeitraumes eintreten. Unvorhersehbare und unerwartete Ereignisse zählen ebenfalls zur Plötzlichkeit. Dauerbelastungen, z.B. sportlicher Art zählen hingegen nicht hierzu.

von Außen auf den Körper
Die Einwirkung muss von außen auf den Körper eingewirkt haben. Es kann sich hierbei auch um mechanische, chemische oder auch elektrische Einwirkungen handeln. Innere Verletzungen, wie z.B. Herzinfarkte oder Schlaganfälle zählen nicht hierzu.

Unfreiwillig
Unfreiwillig bedeutet, dass die Herbeiführung eines Unfallschadens nicht vorsätzlich erfolgt, wie z.B. durch Selbstmord oder Selbstverstümmelung. Der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit bleibt hiervon jedoch unberührt.

Ereignis

Das Unfallereignis muss auf den Körper der versicherten Person einwirken. Dieses kann auch menschliches Handeln oder ein äußeres Umweltereignis sein.

Einfach zu merken lässt sich der Unfallbergriff daher mit dem Wort "PAUKE".

 

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