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Wann leistet die Rechtsschutzversicherung?

Grundlage zur Leistung der Rechtsschutzversicherung ist der Eintritt eines Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall beginnt nicht wie oft fälschlich angenommen mit der Inanspruchnahme eines Anwaltes, sondern bereits zum ursprünglichen Beginn der jeweiligen Streitigkeit.
Wird einem Arbeitnehmer beispielsweise fristlos gekündigt und möchte dieser nun einen Anwalt einschalten, gilt zur Ermittlung des Eintritts des Versicherungsfalles nicht der Zeitpunkt des Erhaltes der Kündigung, sondern schon die ersten nachweisbaren Anzeichen / Ursachen der Kündigung (z.B. Zeitpunkt des Fehlverhaltens). Die Ursache für die Streitigkeit muss immer im versicherten Zeitraum liegen, andernfalls besteht kein Versicherungsschutz. Der versicherte Zeitraum gilt ab dem Tag, zu dem Versicherungsschutz gemäß Versicherungsbedingungen gewährt wird. In der Regel liegen bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung Wartezeiten (z.B. 3 Monate) zugrunde. Diese müssen natürlich vom Versicherer berücksichtigt werden.



Nicht jede Streitigkeit ist gleichzeitig auch ein Versicherungsfall. Im Wesentlichen löst erst ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen rechtliche Vorschriften oder Pflichten durch den Versicherten oder einer anderen Person den Versicherungsfall / Rechtsschutzfall aus.

Zu beachten ist, dass neben einigen vertraglichen Ausschlüssen auch allgemeine Beratungen (z.B. telefonische oder persönliche Erstberatungen ohne konkreten Streitfall) nicht zum Versicherungsumfang gehören.


Darauf sollten Sie achten!
Bei der Wahl der geeigneten Rechtsschutzversicherung sollten Sie folgende Merkmale berücksichtigen:

 

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Die Versicherungssumme sollte mindestens 500.000 Euro pro Rechtsstreit betragen.

 

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung separat, muss hier i.d.R. jedes einzelne Auto gesondert mitversichert bzw im Vetrag benannt werden.

 

Der Versicherungsschutz für den Bereich “Haus und Wohnung” deckt i.d.R. nicht die Kosten für Vermieter in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ab. Hier benötigt der Vermieter eine separate Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

 

Die ÖRAG Rechtsschutz bietet eine kostenloses Telefonflatrate für Vertragskunden. Man erhält unbegrenzte telefonische Rechtsberatung über eine Hotline auch zu nicht versicherten oder nicht versicherbaren Fällen. Lassen Sie sich zur ÖRAG Rechtsschutzversicherung ein kostenloses Angebot erstellen.

 

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