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Was leistet der Rechtsschutz Vermieter, Mieter und Eigentümer?
In der Haus- und Wohnungsrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter für eine im Versicherungsschein genannte, selbst benutzte Wohneinheit. Typische Streitfälle sind hier zum Beispiel nachbarrechtliche Angelegenheiten, z.B. aufgrund von Lärmbelästigung oder Streitfälle mit dem Vermieter, z.B. aufgrund von unrechtmäßigen Mieterhöhungen. Eingeschlossen sind über die Haus- und Wohnungsrechtsschutz auch der Wohneinheit zugehörige Garagen und sonstige Abstellplätze. Die Haus- und Wohnungsrechtsschutz kann in der Regel zu den Versicherungsbereichen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz gegen Aufpreis hinzugefügt werden. Wichtig: Oftmals besteht für den Bereich Haus und Wohnung schon Versicherungsschutz über Interessenverbände, wie dem Verband Wohneigentum (ehemals Deutscher Siedlerbund) oder dem katholischen Siedlerverband. Rechtsschutz für Vermieter Um sich als Vermieter von Wohneinheiten vor rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Mietvertrag zu schützen, gibt es die gesonderte Vermieter-Rechtsschutzversicherung. Diese erlaubt rechtlichen Beistand für z. B. Klagen aufgrund von ausstehenden Zahlungen des Mieters oder unrechtmäßiges Verhalten. Der Vermieter-Rechtsschutz ist in Anbetracht der Häufigkeit von Streitfällen und deren finanzieller Ausgänge sehr teuer. Als Eigentümer z.B. eines 10-Familienhauses muss man jede Wohneinheit separat in dem Vertrag bezeichnen und hierfür Prämien entrichten. Versichert man hingegen bewusst nur 7 Wohneinheiten von 10 um Prämien einzusparen, kann dies im Extremfall den Versicherungsschutz gefährden. Der Beitrag in der Vermieter-Rechtsschutzversicherung richtet sich generell nach der Höhe der Bruttojahresmiete der jeweiligen Wohneinheit.
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