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Was leistet die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger, Radfahrer und Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln gegen Straf- und Schadenersatzforderungen ab. Neben Ansprüchen rund um den Führerschein sind somit auch Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, mit Verkehrsdelikten, mit der KFZ-Steuer, KFZ-Kaufs- und Verkaufsverträgen sowie Reparaturen über den Verkehrsrechtschutz abgedeckt. Versicherungsschutz besteht hier sowohl für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer und/oder Halter der auf ihn zugelassenen Fahrzeuge, als auch als Mieter jedes von ihm vorübergehend genutzten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges. Generell erstreckt sich der Versicherungsschutz auf sämtliche Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte (Erlaubnis des Versicherungsnehmers Voraussetzung) Fahrer oder Insassen der jeweiligen Fahrzeuge.

In der Regel umfasst der Versicherungsschutz folgende Bereiche:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz, sowie
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz


Wenn seit mehr als 6 Monaten kein Fahrzeug mehr auf den Versicherungsnehmer zugelassen und auch kein Versicherungskennzeichen auf seinen Namen angemeldet, kann der Versicherungsnehmer die Herabsetzung des Beitrages oder die Aufhebung des Verkehrs-Rechtsschutzvertrages verlangen. Die meisten Versicherer heben jedoch auf Wunsch den jeweiligen Vertrag per sofort auf, unmittelbar nach Wegfall des jeweiligen Fahrzeuges. Im Falle eines Fahrzeugwechsels geht der Versicherungsschutz automatisch auf das neue Fahrzeug über.

Wichtig: Besteht nur für ein bestimmtes Fahrzeug eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, bzw. ist dieses mit Kennzeichen im Versicherungsvertrag benannt, müssen Sie innerhalb von 2 Monaten nach Verkauf oder Wechsel des Fahrzeuges die Versicherung hierüber in Kenntnis setzen. In einer entstehenden Übergangszeit zwischen Verkauf des alten und Kauf eines neuen Fahrzeuges besteht für beide Fahrzeuge Versicherungsschutz, längstens bis in der Regel 1 Monat nach Erwerb des neuen Fahrzeuges.


Darauf sollten Sie achten!
Bei der Wahl der geeigneten Rechtsschutzversicherung sollten Sie folgende Merkmale berücksichtigen:

 

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Die Versicherungssumme sollte mindestens 500.000 Euro pro Rechtsstreit betragen.

 

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung separat, muss hier i.d.R. jedes einzelne Auto gesondert mitversichert bzw im Vetrag benannt werden.

 

Der Versicherungsschutz für den Bereich “Haus und Wohnung” deckt i.d.R. nicht die Kosten für Vermieter in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ab. Hier benötigt der Vermieter eine separate Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

 

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