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Was ist der sog. “Unterversicherungsverzicht”?
Eine Hausratversicherung ist eine Vollwertversicherung. Ein Schaden wird nur dann in voller Höhe ersetzt, wenn die Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Versicherungswert entspricht. Man spricht von einer Unterversicherung, wenn die vertraglich festgelegte Versicherungssumme geringer ist, als der tatsächliche Wert des Hausrates. Eine Unterversicherung macht sich oftmals erst im Schadenfall bemerkbar. Liegt diese vor, erstattet die Versicherung den entstandenen Schaden nur anteilig im Verhältnis zur gezahlten Prämie. Beispiel 1: Herr Müller hat in seinem Versicherungsvertrag eine Versicherungssumme von 40.000 Euro vereinbart. Bei einem Leitungswasserschaden stellt sich heraus, dass der Hausrat von Herrn Müller einen tatsächlichen Wert von 70.000 Euro aufweist. Sein Schaden beläuft sich auf 7.200 Euro. Herr Müller bekommt von seiner Versicherung nach Anrechnung der Unterversicherung nicht 7.200 Euro erstattet, sondern nur anteilig 4114,28 €. (Versicherungssumme (40.000 €) * Schadenkosten (7.200 €) : tatsächlichen Versicherungswert (70.000 €))
Beispiel:
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