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Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und
privater Unfallversicherung?

Die Gesetzliche Unfallversicherung bietet im Vergleich zur Privaten Unfallversicherung Versicherungsschutz nur während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer. Träger sind die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der Öffentlichen Hand. Finanziert wird diese Form der Unfallversicherung ausschließlich vom Arbeitgeber. Leistungen nach einem Unfall (oder auch im Einzelfall Berufskrankheiten) werden hier nur nach dem jeweiligen Grad der Erwerbsunfähigkeit gemessen. Anspruch auf Zahlung einer Rente besteht hier beispielsweise nur, wenn mindestens ein Grad von 20% Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Rentenzahlungen fallen jedoch verhältnismäßig gering aus und decken im Normalfall nicht den vollständigen Einkommensausfall. Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung werden auf eventuelle Zahlungen aus anderen gesetzlichen Versorgungswerken angerechnet.



Eine Private Unfallversicherung hingegen bietet Versicherungsschutz sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich, rund um die Uhr, weltweit. Sie ist ein freiwilliges Versorgungsangebot der Privaten Versicherer. Die Leistungen aus der Privaten Unfallversicherung sind frei wählbar und werden unabhängig einer Vorleistung durch die Gesetzliche Unfallversicherung oder anderen Rentenansprüchen gezahlt. Das sog. „Bereicherungsverbot“ findet hier keine Anwendung. Ein jeder kann die entsprechenden Auszahlungsbeträge je nach Invaliditätsgrad frei bestimmen. Geleistet wird in der Regel schon ab 1% Invaliditätsgrad nach einem Unfall. Der Einschluss von Zusatzrenten, sowie Deckungserweiterungen wie Krankenhaustagegeld oder Übergangsleistungen ist bei einer Privaten Unfallversicherung ebenfalls möglich.

Einige Versicherungsgesellschaften haben in den letzten Jahren den Leistungsumfang Ihrer Unfallversicherungsprodukte erweitert. Vor allem bei Senioren sind besonders sog. „Unfallversicherungen mit Hilfeleistungen“ beliebt, die z.B. das Pflegefallrisiko nach einem Unfall berücksichtigen, oder auch Hilfe des täglichen Bedarfes nach einem Krankheitsfall / Krankenhausaufenthalt bieten.

 

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