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Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und
Eine Private Unfallversicherung hingegen bietet Versicherungsschutz sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich, rund um die Uhr, weltweit. Sie ist ein freiwilliges Versorgungsangebot der Privaten Versicherer. Die Leistungen aus der Privaten Unfallversicherung sind frei wählbar und werden unabhängig einer Vorleistung durch die Gesetzliche Unfallversicherung oder anderen Rentenansprüchen gezahlt. Das sog. „Bereicherungsverbot“ findet hier keine Anwendung. Ein jeder kann die entsprechenden Auszahlungsbeträge je nach Invaliditätsgrad frei bestimmen. Geleistet wird in der Regel schon ab 1% Invaliditätsgrad nach einem Unfall. Der Einschluss von Zusatzrenten, sowie Deckungserweiterungen wie Krankenhaustagegeld oder Übergangsleistungen ist bei einer Privaten Unfallversicherung ebenfalls möglich. Einige Versicherungsgesellschaften haben in den letzten Jahren den Leistungsumfang Ihrer Unfallversicherungsprodukte erweitert. Vor allem bei Senioren sind besonders sog. „Unfallversicherungen mit Hilfeleistungen“ beliebt, die z.B. das Pflegefallrisiko nach einem Unfall berücksichtigen, oder auch Hilfe des täglichen Bedarfes nach einem Krankheitsfall / Krankenhausaufenthalt bieten.
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