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Unfallversicherung: Was ist die Progression?

Die Progression ist eine sinnvolle Erweiterung in der Unfallversicherung zur Erhöhung der regulären Versicherungsleistung. Je nach vereinbarter Progressionsart steigt die Versicherungssumme zunächst linear, danach progressiv zum Invaliditätsgrad bis um das fünffache bei 100% Invalidität an. Der Vorteil einer Progression liegt darin, dass hauptsächlich der Geldbedarf mit ausreichenden Kapitalsummen gedeckt wird, der bei starken Unfallbeeinträchtigungen entsteht, wie z.B. Einkommensausfall bei Vollinvalidität.
Der Beitrag bei einer vereinbarten Versicherungssumme von z.B. 50.000 Euro mit 500%-iger Progression ist hierbei günstiger, als der bei einer Versicherungssumme von 250.000 Euro ohne Progression. Letztere Variante deckt jedoch auch den unteren Invaliditätsbereich finanziell besser ab, weshalb es genau abzuwägen gilt, welche Variante für einen die bessere ist. Generell sollte man bei Vereinbarung einer Progression darauf achten, dass diese schon im unteren Prozentbereich (z.B. 25%) eintritt.

 

Es gibt in der Regel drei Stufen der Progression. Hier einmal einige unverbindliche Beispiele aus den Musterbedingungen der „Südstern-Versicherungen“ (BWV)

1) Progression 225%
Ab einem Invaliditätsgrad von 0% bis 25% erhält der Versicherte hierbei die im Versicherungsschein festgelegte normale Versicherungsleistung. Für den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades erhält der Versicherte jeweils die doppelte Versicherungssumme. Ab einem Invaliditätsgrad von über 50% wird die dreifache Versicherungssumme ausgezahlt.

2) Progression 350%
Ab einem Invaliditätsgrad von 0% bis 25% erhält der Versicherte hierbei die im Versicherungsschein festgelegte normale Versicherungsleistung. Für den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades erhält der Versicherte jeweils die dreifache Versicherungssumme. Ab einem Invaliditätsgrad von über 50% wird die fünffache Versicherungssumme ausgezahlt.

3) Progression 500%
Ab einem Invaliditätsgrad von 0% bis 25% erhält der Versicherte hierbei die im Versicherungsschein festgelegte normale Versicherungsleistung. Für den 25%, nicht aber 50% übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades erhält der Versicherte die fünffache Versicherungssumme. Ab einem Invaliditätsgrad von über 50% wird die siebenfache Versicherungssumme ausgezahlt.

 

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