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Ich habe einen Unfall - wie verhalte ich mich?

Nach jedem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführen wird, ist unverzüglich Ihre Versicherung hierüber detailliert zu unterrichten. Sie haben die Pflicht sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und allen ärztlichen Anordnungen nachzukommen. Der eingetretene Schaden darf z.B. auch nicht durch vorsätzliches Behandlungsverzögern verschlimmert werden.



In der Regel bekommen Sie nach Anzeige des Unfalls bei Ihrer Versicherung eine Unfallschadenanzeige zugeschickt, die Sie schriftlich ausfüllen und zurückreichen müssen. Tritt innerhalb eines Jahres vom Unfalltage gerechnet an die Unfallfolge ein, besteht Versicherungsschutz. Leistungen aus der Unfallversicherung werden generell nicht auf andere Leistungsansprüche z.B. Berufsgenossenschaften angerechnet. Die Anzeige an andere Unfallversicherungen (z.B. Nebenversicherungen, Berufsgenossenschaften) muss unabhängig voneinander erfolgen. Beachten Sie ferner, dass jede Leistung innerhalb von 15 Monate nach dem Unfall beantragt werden muss. Versäumen Sie diese Meldefrist, ist die Versicherung von der Leistung befreit.

Im Todesfall muss die Versicherung innerhalb von 48 Stunden über den Unfalltod - möglichst telegrafisch - unterrichtet werden. Hilfreich ist hier eine ärztliche Bestätigung, aus welcher der Unfall als Todesfolge ersichtlich ist. Der Versicherer hat im Zweifelsfalle das Recht, eine Obduktion anzuordnen.

 

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