|
|
Sie sind hier: Startseite > Artikel > Welche Leistungserweiterungen gibt es? |
|
Unfallversicherung: Welche Leistungserweiterungen gibt es?
Mehrleistung/Progression Nach den Versicherungsgrundsätzen kann eine Invalidität je Unfall nicht mehr als 100% betragen. Weil jedoch je nach Schwere der Invalidität auch eine konform steigende finanzielle Belastung eintritt, bieten die Versicherungen mit „Progressionen“ eine wahlweise Erhöhung der Invaliditätsgrundleistungen an. Je nach Grad der Beeinträchtigung steigt demnach auch der Auszahlungsbetrag progressiv an. Bei Vollinvalidität (100% Invaliditätsgrad) kann so z.B. das maximal fünffache des normalen Auszahlungsbetrages erzielt werden (500% der Versicherungsgrundsumme). Die wichtigsten Progressionsmodelle sind: - Mehrleistungen ab 90% Invaliditätsgrad - Invalidität mit 225% Progression - Invalidität mit 350% Progression - Invalidität mit 500% Progression Unfallrente Mit der klassischen Kapitalauszahlung in der Unfallversicherung können anfallende Sofortmaßnahmen nach einem Unfall wie z.B. der Umbau der Wohnung finanziert werden. Mit der Vereinbarung einer sog. „Unfallrente“ können jedoch auch die laufenden Lebenshaltungskosten gehalten werden. Schon im Falle einer mindestens 50%-igen dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit wird eine Unfallrente monatlich ein Leben lang gezahlt. Die Unfallrente gehört zu den beliebtesten Erweiterungen in der Privaten Unfallversicherung. Todesfallleistung Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an, wird eine festgelegte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt, z.B. 10.000 Euro. Wichtig: Im Falle der Auszahlung einer Todesfallsumme besteht kein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung. Die Todesfallsumme in der Unfallversicherung ersetzt auch nicht wie oft angenommen eine Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung! Dynamik Mit der Vereinbarung einer Dynamik werden in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen die Beiträge und Leistungen der Unfallversicherung automatisch um einen gewissen Prozentanteil erhöht. Dies hat den Vorteil, dass hierin die steigenden Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden. Vor z.B. 20 Jahren waren die Lebenshaltungskosten wesentlich niedriger als heute. Ein weiterer Vorteil einer Dynamik ist, dass diese Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Einer vereinbarten Dynamik kann man jederzeit widersprechen. Bergungskosten Die Kosten für das Bergen oder Retten des Verunglückten werden von den Versicherungen hier in festgelegter Höhe übernommen. Ersetzt werden z.B. die Kosten für eine Suchaktion oder die Verbringungskosten ins nächste Krankenhaus. Bei den meisten Versicherungen gehört die Übernahme von Bergungskosten zum Grundschutz. Kurkostenbeihilfe / Kurbeihilfe Wird z.B. innerhalb von drei Jahren nach einem Unfall ein Kur-Aufenthalt verordnet, zahlt die Versicherung die entstehenden Mehrkosten bis zu einer festgelegten Summe. Bei den meisten Versicherungen gehört die Kurbeihilfe zum Grundschutz. Kosmetische Operationen Wenn nach einem Unfall optische Entstellungen, Narben oder Verunstaltungen voraussichtlich dauerhaft zurückbleiben, werden die Kosten einer kosmetischen Operation zur Beseitigung oder Minderung dieser in festgelegter Höhe bezuschusst. Anspruch hierfür besteht zumeist bis zum Ablauf von drei Jahren nach Unfalldatum. Bei den meisten Versicherungen gehört die Kostenübernahme für kosmetische Operationen zum Grundschutz. Assistance- und Serviceleistungen Einige Versicherungsgesellschaften haben den Versicherungsschutz auf bestimmte Zielgruppen angepasst und erweitert.So werden bereits Service-Leistungen z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt erbracht (Haushaltshilfeleistungen, Menüservice, etc.) oder Auszahlungen bei bestimmten Krankheitsbildern, (z.B. Oberschenkelhalsbruch, Knochenbrüche) vorgenommen. Der Leistungsanspruch ist hier als Besonderheit oftmals nicht an einen vorhergehenden Unfall gebunden. Übergangsleistung Oftmals dauert essehr lange, bis der Grad einer Invalidität durch die behandelnden Ärzte abschließend festgestellt werden kann. Auch wenn die Invaliditätsleistungen von der Versicherung dann rückwirkend bezahlt werden, entsteht unmittelbar nach Eintritt eines Unfalles zumeist eine große finanzielle Belastung aufgrund weiterlaufender Lebenshaltungskosten, Aufwendungen für Heilbehandlungen und/oder Rehabilitationsmaßnahmen. Eine vereinbarte Übergangsleistung hilft, diese Kosten zu finanzieren. Sie wird in vereinbarter Höhe gezahlt, wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne Mitwirken von Krankheiten und Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50% vorliegt. Bei Vereinbarung einer verbesserten Übergangsleistung wird in der Regel ¼ der Leistung schon nach 3 Monaten gezahlt, wenn seit Eintritt des Unfalls ohne Mitwirken von Krankheiten und Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 100% vorliegt. Tagegeld Tritt als Unfallfolge eine vorübergehende oder dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ein, wird ein vereinbartes Tagegeld zum festgelegten Zeitpunkt (z.B. 8., 15., oder 29. Tag) ausgezahlt, längstens jedoch bis ein Jahr vom Unfalltage an. Weil das Tagegeld nur bedingungsgemäß nach einem Unfall gezahlt wird ist es insbesondere für Selbstständige und Freiberufler sinnvoller, eine eigenständige Krankentagegeldversicherung abzuschließen, die schon im Krankheitsfall leistet. Krankenhaustagegeld Für die Dauer eines stationären Aufenthaltes nach einem Unfall kann die Auszahlung eines Tagessatzes vereinbart werden, z.B. 25 Euro. Optional kann hier noch ein Genesungsgeld vereinbart werden, welches nach einem Krankenhausaufenthalt tageweise auf die Dauer dieses Aufenthaltes angerechnet wird und in der Regel auf maximal 100 Tage begrenzt ist. Wichtig: Das Krankenhaustagegeld wird nur nach einem Unfall geleistet und ersetzt nicht eine eigenständige Krankenhaustagegeldversicherung.
|
©2010 - tarifnet.de - Impressum
Die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Inhalte und Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
unsere Genehmigung nicht auf anderen Medien und Internetseiten veröffentlicht werden. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte und Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
|
Konto & Kredit |
|
Strom & Gas |
|
Telefon & DSL |

Tipp:
Gut beraten und günstig versichert. Kostenlos Versicherungsangebote einholen bei Ihrer Online-Geschäftsstelle der Provinzial.![]()