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Was passiert mit der Hausratversicherung bei Umzug?

Wenn Sie in eine andere Wohnung umziehen, geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über. Sowohl für die alte als auch die neue Wohnung besteht während des Wohnungswechsels Versicherungsschutz. Dieser gilt in der Regel bis spätestens zwei Monate nach Beginn des Umzuges. Wird die neue Wohnung als Zweitwohnsitz neben der bisherigen genutzt, so besteht kein Versicherungsschutz. Für die neue Wohnung muss dann eine separate Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Sie sollten ihrer Versicherung bis spätestens zum Bezugsdatum die neue Anschrift und geänderte Wohnflächengröße schriftlich mitgeteilt haben. Beachten Sie, dass bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der vereinbarte Verzicht auf Unterversicherung entfallen kann. Ändern Sie deshalb ihren Vertrag auf die neu entsprechende Versicherungssumme ab.



Wichtig: Bei einem Umzug besteht kein Kündigungsrecht!
Für den Fall, dass die Versicherung den Beitrag erhöhen muss, z.B. bei anderer Tarifzone, gilt der neue Beitrag rückwirkend zum Umzugszbeginn. In diesem Fall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss dann von Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung vom Versicherer schriftlich erklärt werden. Der Versicherungsschutz endet dann ebenfalls einen Monat nach Zugang der Mitteilung.

 

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