Sie sind hier: Startseite > Artikel > Tierhalter Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Tierhalter

§833 BGB: Haftung des Tierhalters
“Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. [...]“

 

Als Halter von Tieren (z.B. Hunden, Pferden o.ä.) sind Sie für alles haftbar zu machen, was ihr Vierbeiner anrichtet - unabhängig davon ob Sie Schuld haben oder nicht. Alleine der Besitz eines Hundes, Pferdes o.ä. fällt nach dem BGB unter die sogenannte “Gefährdungshaftung”. Bei einigen Tieren ist der Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Besitzen Sie einen Hund oder Pferd, sollten Sie in keinem Fall auf diese Versicherung verzichten.

Als „Versicherung gegen Schadenersatzansprüche“ übernimmt die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung für Sie nicht nur den entstandenen Schaden in Höhe des Zeitwertes, sondern prüft auch nach Stellung einer Forderung durch den Geschädigten, ob Sie als Versicherungsnehmer überhaupt haftbar zu machen sind, bzw. ob Sie ein Verschulden trifft. Somit nimmt die Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Rechtsfunktion ein.
In der Regel werden im Tierhalter-Haftpflichtbereich Versicherungssummen von 1 Mio, 3 Mio, 5 Mio und vereinzelt sogar 10 Millionen Euro angeboten. Als Versicherungsumme empfehlen wir minimal 3 Millionen Euro.



 

©2011 - tarifnet.de - Impressum

Die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Inhalte und Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
unsere Genehmigung nicht auf anderen Medien und Internetseiten veröffentlicht werden. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte und Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
 


   StartseiteArtikelKündigungsvorlagenAnbieterImpressum / Kontakt

  Telefon & DSL

Telefon / DSL vergleichen