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Was passiert mit der Hausratversicherung bei Scheidung?

 

Was den Versicherungsschtz in der Hausratversicherung anbelangt, kommt es im Falle einer Trennung oder Scheidung immer wieder zu Missverständnissen. Es gibt in diesem Fall jedoch einfache Regelungen:
Bei Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung behält immer der Versicherungsnehmer den bestehenden Vertrag. Der Vertrag kann jedoch auf Wunsch des Versicherungsnehmers auf den getrennten Lebenspartner umgeschrieben werden.

Bei Auszug des Versicherungsnehmers aus der gemeinsamen Wohnung gilt als neuer Versicherungsort die neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Bis zur Änderung des Versicherungsschutzes ist jedoch auch die bisherige Wohnung über den Versicherungsvertrag mitversichert. Unterbleibt diese Änderung, erlischt der Versicherungsschutz der alten Wohnung des Versicherungsnehmers spätestens nach Ablauf von drei Monaten nach der nächsten Beitragsfälligkeit. Es ist dann nur noch die neue Wohnung des Versicherungsnehmers versichert.

Wichtig: Achten Sie beim Umzug immer auf die notwendige Versicherungssumme. Vergrößert sich die Wohnfläche, kann unter Umständen ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht entfallen. Erhöhen Sie in diesem Fall die Versicherungssumme. Verringert sich die Wohnfläche, sollten Sie die Versicherungssumme entsprechend herabsetzen.


 

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