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Was passiert mit der Hausratversicherung bei Scheidung?
Bei Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung behält immer der Versicherungsnehmer den bestehenden Vertrag. Der Vertrag kann jedoch auf Wunsch des Versicherungsnehmers auf den getrennten Lebenspartner umgeschrieben werden. Bei Auszug des Versicherungsnehmers aus der gemeinsamen Wohnung gilt als neuer Versicherungsort die neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Bis zur Änderung des Versicherungsschutzes ist jedoch auch die bisherige Wohnung über den Versicherungsvertrag mitversichert. Unterbleibt diese Änderung, erlischt der Versicherungsschutz der alten Wohnung des Versicherungsnehmers spätestens nach Ablauf von drei Monaten nach der nächsten Beitragsfälligkeit. Es ist dann nur noch die neue Wohnung des Versicherungsnehmers versichert.
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