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Haftpflichtversicherung: Ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung sollten Sie keine voreiligen Entschlüsse und Entscheidungen fällen. Oftmals trifft sie kein Verschulden. Ein typisches Beispiel hierfür sind beschädigte Brillen, auf die man sich versehentlich gesetzt hat. Eine Brille hat nichts auf einem Stuhl zu suchen. Sie sind in einem solchen Fall nicht haftbar zu machen. Folgende Unterlagen sollten sie zur Hand haben: Sofern noch keine Forderungen gestellt wurden, teilen Sie Ihrer Versicherung mit, dass diese sich mit dem Geschädigten direkt in Verbindung setzen soll. |
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