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Haftpflichtversicherung:
Ich habe einen Schaden verursacht - was ist zu tun?


Rufen Sie unverzüglich nach Eintritt des Schadens bei Ihrer Versicherung an und schildern Sie kurz den Hergang. Im Normalfall wird man Ihnen eine Schadenanzeige zuschicken. Füllen Sie diese vollständig aus und beantworten Sie jede Frage gewissenhaft.
Die Versicherung prüft daraufhin automatisch, ob sie ein Verschulden trifft und sie haftbar zu machen sind. Falls nicht, wehrt Ihre Haftpflichtversicherung automatisch und kostenlos unberechtigte Schadenersatzansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.

Ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung sollten Sie keine voreiligen Entschlüsse und Entscheidungen fällen. Oftmals trifft sie kein Verschulden. Ein typisches Beispiel hierfür sind beschädigte Brillen, auf die man sich versehentlich gesetzt hat. Eine Brille hat nichts auf einem Stuhl zu suchen. Sie sind in einem solchen Fall nicht haftbar zu machen.

Folgende Unterlagen sollten sie zur Hand haben:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Geschädigten
- Ihre Haftpflicht-Versicherungsnummer (Versicherungsschein)
- Belege über zerstörten Gegenstand (z.B. Fotos)
- Genaue Bezeichnung des defekten oder zerstörten Gegenstandes, Typnummer etc.
- Ggf. Tagebuchnummer der Polizei

Sofern noch keine Forderungen gestellt wurden, teilen Sie Ihrer Versicherung mit, dass diese sich mit dem Geschädigten direkt in Verbindung setzen soll.
Gute Versicherungen machen dies jedoch automatisch.


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