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Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Im Wesentlichen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung im Versicherungsfall die Vergütung für einen Rechtsanwalt nach freier Wahl, Kosten für Gerichte, Gerichtsvollzieher, vom Gericht benannte Zeugen und/oder Sachverständige, sowie die entstehenden Kosten der Gegenseite bei Unterliegen. Im Ausland werden zudem in der Regel die Kosten für die Anreise zum ausländischen Gericht, gemessen nach deutscher Gebührenordnung übernommen, wenn der Versicherte hier z.B. als Beschuldigter erscheinen muss.



Die folgende Aufstellung gibt Überblick über die Leistungsbausteine, die in den verschiedenen Rechtsschutzarten in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten sind:

Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen z.B. nach einem Verkehrsunfall. (Die Geltendmachung darf jedoch nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken oder Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.)

Arbeits-Rechtsschutz

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich der daraus ergeben dienst- und versorgungsrechtlichen Ansprüche, z.B. wenn Ihnen gekündigt wird oder Streitigkeiten um Beförderungen, Abfindungen oder Besoldungen eintreten.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
wenn man seine Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter durchsetzen muss, z.B. bei ungerechtfertigten Mieterhöhungen, nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder behördlichen Auseinandersetzungen.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, z.B. bei Verträgen des täglichen Lebens, Kaufverträgen, Reparaturaufträgen, Darlehen.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten, z.B. Steuerabgaben, Gebühren, Zölle, Nichtanerkennung von Einkommenssteuererklärungen, usw.


Sozialgerichts-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, z.B. bei abgelehnten Leistungsansprüchen aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Verwaltungs-Rechtsschutz
in Verkehrssachenfür die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehören und Verwaltungsgerichten, z.B. wenn die Fahrerlaubnis aufgrund einer Verletzung der Verkehrsvorschriften entzogen wurde.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z.B. wenn Ihnen als Beamter wegen eines angeblichen Dienstvergehens disziplinarische Maßnahmen angedroht werden.

Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen z.B. in einem Strafverfahren aufgrund des Vorwurfes der fahrlässigen Verletzung von Strafvorschriften oder in Bußgeldverfahren.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz Beratungs- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen. Z.B. wenn sich in Fragen des Erbrechtes über Ihren erbrechtlichen Anspruch erkundigen möchten.


Darauf sollten Sie achten!
Bei der Wahl der geeigneten Rechtsschutzversicherung sollten Sie folgende Merkmale berücksichtigen:

 

Druch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie Beiträge sparen. Oftmals bis zu 30 Prozent und mehr gegenüber dem Normaltarif

 

Die Versicherungssumme sollte mindestens 500.000 Euro pro Rechtsstreit betragen.

 

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung separat, muss hier i.d.R. jedes einzelne Auto gesondert mitversichert bzw im Vetrag benannt werden.

 

Der Versicherungsschutz für den Bereich “Haus und Wohnung” deckt i.d.R. nicht die Kosten für Vermieter in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ab. Hier benötigt der Vermieter eine separate Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

 

Die ÖRAG Rechtsschutz bietet eine kostenloses Telefonflatrate für Vertragskunden. Man erhält unbegrenzte telefonische Rechtsberatung über eine Hotline auch zu nicht versicherten oder nicht versicherbaren Fällen. Lassen Sie sich zur ÖRAG Rechtsschutzversicherung ein kostenloses Angebot erstellen.












 

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