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Rechtsschutzversicherung: Was ist nicht versichert?

Rechtsschutzversicherungen können nicht für jede Streitigkeit in Anspruch genommen werden. Weil jedem Vertrag gesonderte Versicherungsbedingungen vorliegen, können bei den Ausschlüssen einige Abweichungen auftreten. Bitte erkundigen Sie sich daher immer bei Ihrer Versicherung nach den vertragsspezifischen Leistungsausschlüssen.

In der Regel besteht in der Rechtsschutzversicherung unter anderem kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten...

- in ursächlichem Zusammenhang mit feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
- aus Bergbauschäden an Grundstücken
- aus Kauf oder Verkauf eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
- aus der Finanzierung von Gebäuden oder deren Bestandteile, wenn diese bebaut werden sollen
- zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie mit Spiel- und Wettverträgen, bzw Spekulationsgeschäften
- im Familien- und Erbrecht, soweit die Interessenwahnrehmung hier über eine Beratung hinausgeht
- bei der steuerlichen Bewertung von eigenen Grundstücken und Gebäuden
- aus dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften und Genossenschaften
- aus Verfahren vor Verfassungsgerichten und internationalen Gerichten
- aus dem Vergehen von Ordnungswidrigkeiten, z.B. wegen eines Parkverstoßes
- aus dem vorsätzlichen Begehen von Straftaten




Darauf sollten Sie achten!
Bei der Wahl der geeigneten Rechtsschutzversicherung sollten Sie folgende Merkmale berücksichtigen:

 

Druch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie Beiträge sparen. Oftmals bis zu 30 Prozent und mehr gegenüber dem Normaltarif

 

Die Versicherungssumme sollte mindestens 500.000 Euro pro Rechtsstreit betragen.

 

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung separat, muss hier i.d.R. jedes einzelne Auto gesondert mitversichert bzw im Vetrag benannt werden.

 

Der Versicherungsschutz für den Bereich “Haus und Wohnung” deckt i.d.R. nicht die Kosten für Vermieter in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ab. Hier benötigt der Vermieter eine separate Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

 

Die ÖRAG Rechtsschutz bietet eine kostenloses Telefonflatrate für Vertragskunden. Man erhält unbegrenzte telefonische Rechtsberatung über eine Hotline auch zu nicht versicherten oder nicht versicherbaren Fällen. Lassen Sie sich zur ÖRAG Rechtsschutzversicherung ein kostenloses Angebot erstellen.

 

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