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Rechtsschutzversicherung: Wie lange sind Kinder mitversichert?

Generell sind in der Rechtsschutzversicherung alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert (Mit Ausnahme spezieller "Single-Tarife"). Bei der Mitversicherung von Kindern gelten jedoch einige Besonderheiten im Versicherungsschutz. Unverheiratete Kinder, die nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder gelten solange als mitversichert, bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie eine auf Dauer angelegte berufliche Tärigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Sobald Ihre Kinder also anfangen zu arbeiten, benötigen Sie eine eigene Rechtsschutzversicherung. In älteren Verträgen ist ein Maximalalter vorgegeben, zumeist 25 Jahre. Ab dann erlischt hier der Versicherungsschutz automatisch, auch wenn z.B. eine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen wurde. Schauen Sie daher am besten in Ihren Vertragsbestimmungen nach oder fragen Sie Ihren Versicherer.



Zu den mitversicherten Kindern zählen neben leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben.

Wichtig: Oftmals sind in der Verkehrsrechtsschutzversicherung Fahrzeuge auf den Namen der Eltern angemeldet. Auch wenn das jeweilige Kind nun eine eigene Rechtsschutzversicherung benötigt, gilt über die Verkehrsrechtsschutz der Eltern für das jeweilige Fahrzeug immernoch Versicherungsschutz. Das Kind benötigt dann keine eigene Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Halten Sie hier jedoch Rücksprache mit Ihrer Versicherung.


Darauf sollten Sie achten!
Bei der Wahl der geeigneten Rechtsschutzversicherung sollten Sie folgende Merkmale berücksichtigen:

 

Druch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie Beiträge sparen. Oftmals bis zu 30 Prozent und mehr gegenüber dem Normaltarif

 

Die Versicherungssumme sollte mindestens 500.000 Euro pro Rechtsstreit betragen.

 

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung separat, muss hier i.d.R. jedes einzelne Auto gesondert mitversichert bzw im Vetrag benannt werden.

 

Der Versicherungsschutz für den Bereich “Haus und Wohnung” deckt i.d.R. nicht die Kosten für Vermieter in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ab. Hier benötigt der Vermieter eine separate Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

 

Die ÖRAG Rechtsschutz bietet eine kostenloses Telefonflatrate für Vertragskunden. Man erhält unbegrenzte telefonische Rechtsberatung über eine Hotline auch zu nicht versicherten oder nicht versicherbaren Fällen. Lassen Sie sich zur ÖRAG Rechtsschutzversicherung ein kostenloses Angebot erstellen.

 

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