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Was ist der Rabattschutz?

Neuerdings bieten einige Versicherungen den sogenannten „Rabattschutz“ an. Dieser verhindert nach Regulierung eines Schadens durch den Versicherer eine Hochststufung, die normalerweise einen höheren Beitrag zur Folge hat. Der Rabattschutz ist eine sinnvolle Ergänzung in der Kraftfahrzeugversicherung.

Der Beitrag in der KFZ-Versicherung setzt sich unter anderem aus der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zusammen. Je länger Sie mit ihrem Auto schadenfrei fahren, bzw. die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, desto günstiger wird der Beitrag. Fahren Sie zum Beispiel 11 Jahre schadenfrei, steht ihnen eine SF-Klasse von mindestens SF11 zu.
Unabhängig voneinander gibt es sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung (sofern vereinbart) eine eigenständige Schadenfreiheitsklasse.
Reguliert die Versicherung einen Schaden, werden Sie zu Beginn der nächsten Versicherungsperiode in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft, und müssen somit einen höheren Beitrag bezahlen.

Beispiel: Ein Autofahrer mit Schadenfreiheitsklasse SF 11, dessen Beitrag bei 45 Prozent liegt, wird nach einem Haftpflichtschaden auf SF 4 (60 Prozent Beitrag) zurückgestuft. Es würde 7 Jahre dauern, bis die SF-Klasse 11 wieder erreicht wird.

Der Rabattschutz bewahrt vor dieser Rückstufung. In der Regel hat man einen Schaden pro Jahr frei. Passieren zwei Haftpflicht- oder zwei Vollkaskoschäden in einem Jahr, wird der zweite Schaden wie ein erster ohne Rabattschutz behandelt - man wird also normal zurückgestuft.
Wichtig: Bei einer Kündigung (Versicherungswechsel) ist es oftmals der Fall, dass die Vorversicherung den „freien“ Schaden nicht an den Nachversicherer bestätigt. Fragen Sie daher immer im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach, wieviel SF an den neuen Versicherer bestätigt werden. 

Die Vereinbarung des Rabattschutzes ist bei vielen Versicherungen erst ab einer bestimmten SF-Klasse möglich (z.B. SF6).

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