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Was ist die private Unfallversicherung?

Die Private Unfallversicherung ist ein freiwilliges Versorgungsangebot der Versicherer.
Sie ist zu unterscheiden von der Gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. (siehe: Unterschied zwischen Privater und Gesetzlicher Unfallversicherung / Ersetzt eine Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung)



Statistisch gesehen passieren über 70% der Unfälle im Freizeitbereich.
Bleibt nach einem Unfallereignis eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung zurück, kann man je nach Art und Umfang der Invalidität den gewohnten Aktivitäten und beruflichen Tätigkeiten nicht mehr in vollem Umfang oder gar nicht mehr nachkommen. Die Folge: Man benötigt Geld, um die laufenden und nun anfallenden Kosten (behindertengerechte Umbauten und Anschaffungen) zu decken. Eine Unfallversicherung schützt in diesem Fall vor diesen Einbußen und leistet finanziellen Ersatz in der vertraglich festgelegten Höhe.

Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis Gesundheitsschäden davonträgt. Unfallereignisse, bei denen kein Personenschaden entsteht, sind keine Unfälle.
Beispiele für Unfälle sind z.B. Stürze, Autounfälle, Ausrutscher, Skiunfälle, Arbeitsunfälle, usw. Als Unfall gelten auch sog. „erhöhte Kraftanstrengungen“, durch die z.B. bleibende Schäden an Wirbelsäule, Gelenke oder Gliedmaßen zurückbleiben.

Die Leistungen aus der Privaten Unfallversicherung werden grundsätzlich in festgelegten Invaliditätssummen (i.d.R. ab 1% Invaliditätsgrad) und/oder in Form einer lebenslangen monatlichen Rente (i.d.R. ab 50% Invaliditätsgrad) ausbezahlt. Zwischen dem Unfallereignis und dem zu erwartenden Leistungsanspruch infolge von zurückbleibenden Gesundheitsschäden muss immer ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Tritt innerhalb eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet als Unfallfolge eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ein, wird die vereinbarte Kapitalleistung nach dem Grad der Invalidität geleistet.
Grundlage zur Bemessung der körperlichen Beeinträchtigung der Gliedmaßen oder Sinnesorgane nach einem Unfall ist die sogenannte „Gliedertaxe“. Diese sieht bei Verlust oder Beeinträchtigung feste Prozentsätze vor. (z.B. Verlust des Daumens: 20%, des Auges: 50%). Hat man also beispielsweise eine Invaliditätssumme von 200.000 Euro (bei Vollinvalidität, 100%) vereinbart, würden gemäß des Invaliditätsgrades entsprechend die Prozentsätze der Gliedertaxe zur Auszahlung angewandt werden (Verlust des Daumens 20% von 200.000 Euro – Auszahlung also: 40.000 Euro).

Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Beitragssätze ist die Private Unfallversicherung eine sehr attraktive Möglichkeit für Jedermann, sich vor Unfällen finanziell abzusichern. Der Versicherungsschutz besteht in der Regel weltweit, rund um die Uhr.

 

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