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Was ist die private Pflegezusatzversicherung?

Wie in der Rubrik Private Pflegepflichtversicherung beschrieben, decken die Soziale Pflegeversicherung und die Private Pflegepflichtversicherung nur einen geringen Teil der Pflegekosten ab. Die Leistungen sind bei allen PKV und GKV in der Basis gleich festgesetzt, und die Höchstbeiträge begrenzt. Bei stationärer Pflege sind unter anderem die Kosten für Unterbringung und Verpflegung nicht im Versicherungsumfang inbegriffen. Die Notwendigkeit einer Zusatzabsicherung ist heutzutage infolge stagnierender Renten und immer größer werdenden Pflegekosten enorm gestiegen. Wer nicht auf seine Rente oder sein angespartes Kapital zurückgreifen möchte, sollte die hohen Restkosten im Pflegefall über eine private Pflegezusatzversicherung abdecken. Der Gesetzgeber schreibt in der Begründung zum Pflegeversicherungsgesetz unter anderem folgendes:
“Mit den Leistungen der Pflegeversicherung wird eine Vollversorgung der Pflegebedürftigen weder angestrebt noch erreicht. Die Pflegeversicherung stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich machen.“

Ende 2003 waren ca. 2,1 Millionen Menschen pflegebedürftig. Gemäß Berichten des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden zufolge ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 1,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2001 gestiegen. Ca. 69 Prozent dieser wurden häuslich versorgt. Von den zu Hause Versorgten erhielten 987.000 Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld und wurden somit vermehrt alleine durch Angehörige gepflegt. Bei weiteren 450.000 Pflegebedürftigen erfolgte die Versorgung teilweise oder vollständig durch ambulante Pflegedienste, bei ca. 31 Prozent durch Pflegeheimen.

Pflegetagegeldversicherung
In der Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit ein von Ihnen festgesetztes Pflegetagegeld. Das Pflegegeld beträgt in der Regel zwischen 25 und 50 Euro täglich und wird unabhängig von den pflegerischen Aufwendungen ausgezahlt.

Pflegekostenversicherung
Die hauptsächliche Leistung in der Pflegekostenversicherung ist an die Pflegepflichtversicherungen geknüpft und ist dazu gedacht, die zum Teil großen Lücken der Restkosten ganz oder teilweise abzudecken.

Die Beitragsberechnung erfolgt nach den Prinzipien des gewählten Leistungsumfanges, des Eintrittsalters, des Geschlechtes, sowie dem Gesundheitsrisiko bei Abschluss des Vertrages.



Tipp: Schon jetzt an später denken. Rechtzeitig vorsorgen!
Die private Pflegezusatzversicherung ist preisgünstig und sichert eine Pflegestufe mit einem Tagegeld ein vereinbarter Höhe ab. Je höher eine spätere Pflegestufe, desto mehr Geld erhalten Sie aus der Pflegezusatzuversicherung.
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