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Die private Haftpflichtversicherung

§823 BGB: Schadenersatzpflicht
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Die Private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wenn Sie einer Person oder an einer Sache einen Schaden verursachen, haften Sie im Extremfall mit allem, was Sie an Vermögenswerten besitzen. Und ein Schaden ist oftmals schneller passiert, als man denkt. Zum Schadenersatz wird, je nach Schadenhöhe, Ihr gesamtes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen herangezogen. Ihre finanzielle Freiheit und Ihr Lebensstandard sind täglich gefährdet. Eine Private Haftpflichtversicherung nimmt Ihnen das hohe finanzielle Risiko ab und schützt Sie weltweit rund um die Uhr.

Als „Versicherung gegen Schadenersatzansprüche“ übernimmt die Haftpflicht-Versicherung für Sie nicht nur den entstandenen Schaden in Höhe des Zeitwertes, sondern prüft auch nach Stellung einer Forderung durch den Geschädigten, ob Sie als Versicherungsnehmer überhaupt haftbar zu machen sind, bzw. ob Sie ein Verschulden trifft. Somit nimmt die Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Rechtsfunktion ein.
In der Regel werden im Haftpflichtbereich Versicherungssummen von 1 Mio, 3 Mio, 5 Mio und vereinzelt sogar 10 Millionen Euro angeboten. Als Versicherungsumme in der PHV empfehlen wir minimal 3 Millionen Euro.
Die seriösen Versicherungen unterscheiden sich zumeist geringfügig im Versicherungsumfang. Die Leistungspflicht ist klar definiert, weshalb sie beim Preisvergleich das Augenmerk beruhigt auf die Leistungserweiterungen legen sollten. Achten Sie zum Beispiel auf sinnvolle Zusatzbausteine, wie den sogenannten “Forderungsausfall”. Manche Versicherungen beinhalten diesen automatisch, bei anderen bedarf es einem gesonderten Einschluss. Eine sog. Forderungsausfalldeckung tritt für Ihren entstandenen Schaden dann ein, wenn der Geschädigte zu dessen Ersatz finanziell nicht in der Lage ist (z.B. bei Arbeitslosigkeit, eidesstattl. Versicherung, o.ä.).

Sofern relevant, können Sie bei Ihrer Versicherung oft gegen Aufpreis weitere Zusatzabsicherungen vornehmen, wie zum Beispiel: Schlüsselverlust, Mietsachschäden, Haftpflicht für alleinstehende Angehörige, Private Vermietung oder Gefälligkeitshandlungen (z.B. bei Umzug).



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* Angebotsgrundlage:
Single, unter 27 Jahre alt, 3 Mio Euro Versicherungssumme, 3 Jahre Vertragslaufzeit

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