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Welche Tarife gibt es in der privaten Krankenversicherung?

Der Versicherungsumfang in der Privaten Krankenversicherung kann individuell abgestimmt und angepasst werden. Der Leistungsumfang aus der Krankheitskostenabsicherung wird aus mehreren Tarifen gewählt. Das Höchstaufnahmealter ist gewöhnlich auf das 70. Lebensjahr in der Krankheitskostenversicherung, auf das 60. Lebensjahr in der Krankentagegeldversicherung und auf das 65. Lebensjahr in der Pflegeergänzungsversicherung begrenzt.

Kompakt- / Basistarife
Der Basistarif in der Privaten Krankenversicherung ist vergleichbar mit dem Versicherungsumfang der Gesetzlichen Kasse, jedoch noch etwas umfassender. Personen, die einmal Privat versichert waren, können ohne weiteres nicht mehr in die Gesetzliche Krankenkasse wechseln. Besonders für die einkommensschwache Gruppierung in der PKV sind daher die Kompakt- oder Basistarife geeignet.

Standardtarife
Die Standardtarife sind für finanzschwache Mitglieder brancheneinheitlich mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag festgesetzt. Der Standardtarif darf nicht mit Zusatztarifen ausgestattet werden, da dieser im Sinne einer sozialen Schutzfunktion nur eine Grundabsicherung darstellt (Ausnahme: Auslandsreisekranken- und Krankenhaustagegeldversicherung) Der Leistungsumfang ist begrenzt, sodass sich der Versicherte beim Arzt gesondert als Versicherter im Standardtarif ausweisen muss. Der Arzt darf beispielsweise in der Krankheitskostenbehandlung maximal das 1,7-fache der ärztlichen Gebührenordnung verlangen. Die Beitragssätze sind mit einer Maximalsumme begrenzt, die nicht überschritten werden darf. Versichert werden können hier unter anderem Personen...
- die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre in einem Arbeitgeber-
bezuschusstem Tarif der PKV versichert waren
- die das 55. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 10 Jahre in der PKV versichert waren und
ihr Einkommen unterhalb der Entgeltgrenze liegt.

100% Tarife mit / ohne Selbstbehalt
Die sogenannten 100%-Tarif bieten vollen Versicherungsschutz. Der Versicherte kann hier Selbstbehalte zur Beitragsreduzierung vereinbaren, die jährlich im Krankheitsfall selbst zu tragen sind. Bevor Selbstbehalte vereinbar werden, empfehlen wir vorher mehrere Alternativen zu berechnen !

Private Zusatz- und Ergänzungstarife
Die privaten Zusatztarife sind in erster Linie für Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung gedacht. Da diese aufgrund eingeschränkter Leistungen zunehmend tiefer in die Tasche greifen müssen, können viele Zusatzabsicherungen zur lückenlosen Kostenübernahme vorgenommen werden. Zu den geläufigsten Zusatztarifen gehören zum Beispiel die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Ergänzungstarife zur erweiterten Kostenübernahme zeigen sich unter anderem in der Übernahme von Eigenanteilen in der Zahnersatzbehandlung oder bei Sehhilfen.



Tipp: Selbstständige sollten sich privat versichern!
Selbstständigen bietet die private Krankenversicherung den Versicherungsschutz, der für die Risikoträger unserer Gesellschaft auch benötigt wird. Ein Höchstmaß an medizinischer Versorgung im Krankheitsfall ergänzt mit einem Krankentagegeld zur Einkommensabsicherung schafft Sicherheit. Und die gibt’s schon zu äußerst günstigen Beiträgen. Jetzt informieren und kostenloses Angebot anfordern.

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