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PKV: Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein (Police) angegebenen Datum, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrages. Ein Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn der Versicherte den Versicherungsschein erhält (= formeller Beginn; Datum Poststempel ausschlaggebend). Sofern Wartezeiten bestehen, werden diese angerechnet.

Gedehnter Versicherungsfall
In der Krankenversicherung gibt es keine punktuellen Ereignisse wie in anderen Versicherungsbereichen ! Schäden, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, werden nicht angerechnet (Ausgenommen: Festgesetzte Ausschlüsse).

Beispiel:
Herr Müller schließt am 1.1. eines Jahres eine Krankheitskostenvollversicherung ab. Die Wartezeit endet am 1.4.. Am 13.3. erkrankt Herr Müller und muss in ärztliche Behandlung.
Die Behandlung endet am 28.5.
Es werden die ärztlichen Behandlungskosten ab dem 1.4.2006 übernommen !



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Selbstständigen bietet die private Krankenversicherung den Versicherungsschutz, der für die Risikoträger unserer Gesellschaft auch benötigt wird. Ein Höchstmaß an medizinischer Versorgung im Krankheitsfall ergänzt mit einem Krankentagegeld zur Einkommensabsicherung schafft Sicherheit. Und die gibt’s schon zu äußerst günstigen Beiträgen. Jetzt informieren und kostenloses Angebot anfordern.

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