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GKV oder PKV? Wie wird mein Kind versichert?

Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, tritt immer die Frage auf, wo die Kinder krankenversichert werden. In der Regel gilt, dass die Person mit dem höheren Einkommen das jeweilige Kind mitversichern kann.

Kinder können in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden, wenn
- das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils (Mutter o. Vater) höher ist, als das
des privat versicherten (Mutter o. Vater) UND
- das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2006:
47250 € jährlich - 3937,50€ mtl.) liegt (z.B. bei Selbstständigkeit).

Sind die beiden Punkte nicht erfüllt, muss das jeweilige Kind privat versichert werden !

Am preiswertesten ist es, die Kinder wenn möglich über die Gesetzliche Krankenkasse zu versichern, da hierfür geringere Beiträge entrichtet werden müssen. Man sollte in diesem Fall jedoch private Zusatzversicherungen z.B. für Krankenhaus o.ä. abschließen. Normalerweise sind Kinder beitragsfrei in der GKV mitversichert. Wenn jedoch ein Elternteil privat versichert ist, muss für das jeweilige Kind in der GKV ein kleiner Beitrag gezahlt werden.

Beispiele: Mann selbstständig (freiwillig in der PKV versichert); Frau berufstätig

Elternteil

monatlicher Verdienst

Versichert in der

Kind versichert

Mann

3.000 Euro (unter JAE)

PKV

gesetzlich

Frau

3.001 Euro

GKV

Mann

5.000 Euro (über JAE)

PKV

privat

Frau

3.000 Euro

GKV

Mann

5.000 Euro (über JAE)

PKV

Privat

Frau

5.000 Euro (über JAE)

GKV (freiwillig)

Mann

3.000 Euro (unter JAE)

PKV

gesetzlich

Frau

5.000 Euro (über JAE)

GKV (freiwilig)


Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung ohne Wartezeiten unmittelbar nach der Geburt, wenn ein Elternteil an diesem Tage mindestens 3 Monate beim beim Versicherer versichert ist, und die Anmeldung des Kindes zur Versicherung innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgt. Ausschlaggebend ist immer rückwirkend der 1. eines Monats, in dem das Kind geboren wird. (Z.B. Geburt: 23.2.2004 - Meldung bis spätestens: 1.4.2004)



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