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Private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im öffentlichen Dienst Die Beihilfe übernimmt nur einen prozentualen Anteil der Auslagen für Krankheitskosten. In der Regel gelten folgende Bemessungsgrenzen: Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten beihilfeberechtigte Personen automatisch einen Beihilfesatz von 70%, sofern nicht vorher schon durch familiäre Verhältnisse gegeben. Beamtenanwärter Angestellte im Öffentlichen Dienst Freie Heilfürsorge Während der aktiven Dienstzeit werden die Kosten für erstattungsfähige Aufwendungen einer medizinisch notwendigen Behandlung zu 100% übernommen. Angehörige von Heilfürsorgeberechtigten haben im Gegensatz Anspruch auf Beihilfe, entsprechend der oben angegebenen Sätze. |
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