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Haftpflichtversicherung:
Was passiert bei Heirat oder Zusammenzug?

Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner in eine gemeinsame Wohnung ziehen und jeder eine eigene Privathaftpflichtversicherung hat, bleibt die Versicherung mit den älteren Rechten, also die zuerst abgeschlossene Versicherung bestehen. Lebenspartner und Kinder sind in gemeinsamer Wohnung über einen Vertrag mitversichert.

Teilen Sie Ihrer Versicherung das Datum des Zusammenzuges unverzüglich in Schriftform mit.

 

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