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Haftpflichtversicherung:
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz in der Haftpflicht-Versicherung beginnt mit dem in der Police (Versicherungsschein) oder in der Annahmeerklärung angegeben Datum. Bei Versicherungen mit Einmalbeiträgen beginnt der Versicherungsschutz erst mit Zahlung der Einlöseprämie. Für Schadenfälle, die vor Vertragsabschluss eingetreten sind, besteht kein Versicherungsschutz - Ebenso nicht für alle Schäden, die vor dem im Versicherungsschein angegebenen Datum als Versicherungsbeginn deklariert sind.

Einige wenige Versicherungen bieten Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit (z.B. 3 Monate). Achten Sie vor Vertragsabschluss immer darauf, dass keine Wartezeit ihrem Vetrag zugrunde liegt. Bei Neuverträgen beträgt die Dauer des Vertragsverhältnisses in der Regel 5 Jahre.

 

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