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Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen sind zu ca. 95 % identisch und unterscheiden sich in der Regel kaum voneinander. Untenstehend finden Sie einen Auszug aus den jeweiligen Gesundheitsleistungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind:
Früherkennung und Verhütung von Erkrankungen Die Krankenkassen tragen die vollen Kosten für Untersuchungen zur Frühererkennung von bestimmten Krankheiten. Während der Schwangerschaft haben Sie ebenfalls Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen.
Arzt und Zahnarzt Übernommen werden die Honorarkosten für zugelassene Leistungen der Ärzte und Zahnärzte, folgernd aus der Behandlung, Verhütung oder Früherkennung von Krankheiten. Sie können jeden Arzt mit Kassenzulassung frei wählen. Heilpraktikerkosten werden in der Regel standardmäßig nicht übernommen !
Zahnersatz & Kieferorthopädie Als Versicherter haben Sie Anspruch auf die notwendige Behandlung mit Zahnersatz (z.B. Kronen oder Brücken). Sie haben hierbei einen Eigenanteil der Kosten von in der Regel 50 Prozent zu tragen. Bei regelmäßiger Zahnpflege (Führung eines Nachweisheftes erforderlich) übernehmen die Kassen bis zu 65% der Kosten. Der Eigenanteil wird direkt an den Zahnarzt überwiesen.
Kieferorthopädische Behandlungen (z.B. Zahnspangen) werden bei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei übernommen. Erstattungspflichtig sind ebenfalls Erkrankungen des Kiefers, die eine starke Beeinträchtigung lebensnotwendiger Organe verursachen (z.B. Beeinträchtigung beim Kauen, Beißen oder Sprechen)
Arznei und Verbandmittel Die Gesetzliche Krankenkasse kommt für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf, soweit diese nicht nach §34 SGB V ausgeschlossen sind. Notwendige Verbandmittel und einige rezeptfreie Medikamente, die in der sog. “Positivliste” aufgeführt sind, werden übernommen. Der Versicherte muss einen Teil der Rezeptkosten selber tragen.
Heil- und Hilfsmittel Zu Heilmitteln zählen unter anderem Behandlungen durch Krankenymnastik, Massage, Sprach- oder Ergotherapien. Wenn diese vom Arzt verordnet werden, trägt die Krankenkasse die Kosten hierfür bis zu einem gewissen Anteil. Ebenso bei Hilfsmitteln, wie Seh- oder Körperhilfen (z.B. Rollstuhl oder Brille) wird von der Kasse ein festgelegter Betrag ausbezahlt.
Krankenhausbehandlung Kosten für Krankenhausaufenthalte werden unabhängig von der Dauer mit dem Umfang der medizinischen Versorgung übernommen. Voraussetzung zur Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenkasse ist eine entsprechend ärztliche Verordnung.
Kurbeihilfe Ambulante oder stationäre Vorsorgekuren, sowie Mutter- und Vater-Kind-Kuren gehören zu den normalen Regelleistungen in der GKV. Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen sind zumeist beschränkt auf die ärztliche Behandlung. Auch Aufenthalte in Hospizen werden zu einem gewissen Teil bezuschusst.
Fahrtkosten Kosten für Fahrten zu stationären und einigen ambulanten Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist die medizinische Begründung der jeweiligen Fahrt. Bei ärztlicher Verordnung kann die Übernahme der Fahrtkosten auf bestimmte Bereiche ausgeweitet werden.
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