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Wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Rechtsschutzversicherung aufheben zu lassen, bzw. zu kündigen. Hier eine Übersicht:

Kündigung zum Ablauf
Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung beträgt die Laufzeit des Vertrages im Regelfall 3 Jahre. Wird nach Ablauf der ersten 3 Jahre nicht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit stillschweigend automatisch immer um ein weiteres Jahr. Um Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß zu kündigen, muss bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ablaufdatum eingegangen sein. Ist der Vertragsablauf z.B. der 1.1.2009, muss das Kündigungsschreiben der Versicherung also bis zum 1.10.2008 vorliegen. Damit Sie im Nachhinein keine Probleme bekommen ist es ratsam, die Kündigung per Einwurf-Einschreiben abzusenden.
Denken Sie beim Versicherungswechsel auch daran, den neuen Vertrag rechtzeitig abzuschließen.



Kündigung aufgrund von Wagniswegfall / Risikofortfall
Wagniswegfall oder Risikofortfall bedeutet, dass ein Gegenstand der Versicherung nicht mehr vorhanden ist, und hierdurch eine Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers nicht mehr gegeben ist. Typische Beispiele sind z.B. der Verkauf / die Abmeldung eines Autos in der Verkehrsrechtsschutzversicherung, Betriebsauflösung in der Firmenrechtsschutzversicherung oder der Tod des Versicherungsnehmers.


Kündigung aufgrund Beitragserhöhung
Sie haben als Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie erhöht, ohne dass sich hierbei der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert. (Grundlage: 2a VVG 2008 §40) Der Versicherer muss sie über eine Beitragsanpassung rechtzeitig informieren, spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Erhöhung.

Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die bevorstehende Erhöhung ausgesprochen werden. Gekündigt werden kann mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung in Kraft tritt.


Kündigung im Schadenfall
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie die Möglichkeit, Ihren Rechtsschutzvertrag innerhalb eines Monats nach dem Abschluss über die Verhandlungen über die Entschädigung (meist Zeitpunkt der Entschädigungszahlung) des Schadens zu kündigen. Auch hier muss die Kündigung der Versicherung rechtzeitig vorliegen.



Darauf sollten Sie achten!
Bei der Wahl der geeigneten Rechtsschutzversicherung sollten Sie folgende Merkmale berücksichtigen:

 

Druch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie Beiträge sparen. Oftmals bis zu 30 Prozent und mehr gegenüber dem Normaltarif

 

Die Versicherungssumme sollte mindestens 500.000 Euro pro Rechtsstreit betragen.

 

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung separat, muss hier i.d.R. jedes einzelne Auto gesondert mitversichert bzw im Vetrag benannt werden.

 

Der Versicherungsschutz für den Bereich “Haus und Wohnung” deckt i.d.R. nicht die Kosten für Vermieter in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ab. Hier benötigt der Vermieter eine separate Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

 

Die ÖRAG Rechtsschutz bietet eine kostenloses Telefonflatrate für Vertragskunden. Man erhält unbegrenzte telefonische Rechtsberatung über eine Hotline auch zu nicht versicherten oder nicht versicherbaren Fällen. Lassen Sie sich zur ÖRAG Rechtsschutzversicherung ein kostenloses Angebot erstellen.

 

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