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Kündigung der KFZ-Versicherung

Um eine Kraftfahrzeugversicherung zu kündigen bzw. aufheben zu lassen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Kündigung zum Ablauf
KFZ-Verträge sind Jahresverträge, die in den meisten Fällen zum 1.1. eines jeden Jahres kündbar sind. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein. Sofern der Versicherungsvertrag nicht gekündigt wurde, verlängert sich dieser automatisch regelmäßig um ein weiteres Jahr. Bei der Kündigung zum Ablauf ist zu beachten, dass diese spätestens einem Monat vor Ablauf bei der Versicherung
eingegangen sein muss. Stichtag bei den meisten Versicherungen ist der 30. November. Um etwaigen Problemen beim Wechsel vorzubeugen ist es ratsam, die Kündigung per Einwurf-Einschreiben abzusenden, damit man hinterher einen Nachweis hat. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Hier finden Sie eine kostenlose Kündigungsvorlage.

 

Wenn Sie ein Versicherungsverhältnis mit einem neuen Versicherer eingehen, wird dieser nach rechtzeitigem Abschluss eine Versicherungsbestätigung bei der jeweiligen Zulassungsstelle hinterlegen.
 

Kündigung aufgrund von Wagniswegfall
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft oder abgemeldet haben, reicht in der Regel eine Kopie vom Kaufvertrag oder der Abmeldebescheinigung aus, um die KFZ-Versicherung aufheben zu lassen. Die zuviel gezahlten Beiträge werden dann anteilmäßig erstattet. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie das neue Fahrzeug einfach mit der Bestätigungskarte einer Versicherung Ihrer Wahl anmelden und zulassen. Die alte Versicherung wird dann aufgehoben.
 

Kündigung aufgrund Beitragserhöhung
Als Versicherungsnehmer haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge zur KFZ-Versicherung erhöht. Dies erfolgt in den meisten Fällen immer zum Jahresende. Dasselbe gilt auch, wenn sich die Typ- oder Regionalklassen ändern und sich daraufhin der Beitrag erhöht. Sobald Sie das Schreiben zur Beitragserhöhung bekommen haben, können Sie innerhalb eines Monats den Versicherungsvertrag schriftlich kündigen. Hier finden Sie eine kostenlose Kündigungsvorlage zur Kündigung der Autoversicherung nach einer Beitragserhöhung.
 

Kündigung im Schadenfall
Sobald ein Schaden von der Versicherung bezahlt worden ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihre KFZ-Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt auch, wenn die Versicherung die Regulierung des Schadens abgelehnt hat. Hier finden Sie eine kostenlose Kündigungsvorlage zur Kündigung der Autoversicherung nach einem Schaden.

 

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