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Die Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Absicherung für den Verdienstausfall. Bei einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls wird dem Versicherten ein vertraglich vereinbarter Tagegeldsatz ausbezahlt. Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung. Die Leistungen werden in der Regel nach Ablauf einer kurzen Wartezeit erbracht. Eine Krankentagegeldversicherung sollte nicht mit der Krankenhaustagegeldversicherung verwechselt werden. Die Beiträge werden nach Alter, Geschlecht und Beruf ermittelt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Inland.
Man unterscheidet das Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Selbstständige.


Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer erhalten gewöhnlich im Krankheitsfall innerhalb der ersten sechs Wochen von dem Arbeitgeber eine Lohn-/Gehaltsfortzahlung. Für diesen Zeitraum kann keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten danach ein geringes Krankengeld ausbezahlt, wovon gewöhnlich die Hälfte für die Deckung der Sozialabgaben draufgeht. Die entstehende finanzielle Lücke wird dann über die Krankentagegeldversicherung gedeckt, die frühestens ab dem 43. Tag in Kraft tritt und den vereinbarten Tagegeldsatz bis zur wiedereintretenden Arbeitsfähigkeit auszahlt. Zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld darf das Krankentagegeld die die Höhe des Nettoeinkommens zuzügl. Sozialversicherungsabgaben nicht übersteigen.


Krankentagegeld für Selbstständige
Selbstständige sollten zusätzlich zur Privaten Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abchließen. Wenn ein selbstständiger Unternehmer krankheitsbedingt ausfällt, hat das starke finanzielle Einbußen zur Folge. Die zu deckenden betrieblichen Kosten laufen ebenso uneingeschränkt weiter, wie die privaten. Für diesen Fall wird in der Krankentagegeldversicherung ein individuell vereinbarter Tagessatz schon ab dem 4. Tag nach Krankheitsbeginn ausbezahlt. Die Höhe des Krankentagegelds darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Für Selbstständige bieten die Versicherungen sehr flexible Tarife an. Beispielsweise kann das Krankentagegeld für den Anfangszeitraum einer Arbeitsunfähigkeit geringer ausfallen und dann bei längerer, schwerwiegenderer Krankheit weiter erhöht werden.


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