Sie sind hier: Startseite > Artikel > Wann kann man die Krankenkasse wechseln?

Wann kann man die Krankenkasse wechseln?

Die Gesetzliche Krankenversicherung kann gewechselt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach ausgesprochener Kündigung durch den Versicherten ist ein Wechsel immer zum Ende des übernächsten Monats möglich, wenn mindestens 18 Monate Versicherungsschutz bei einer anderen GKV bestanden hat. Als Pflichtversicherter müssen Sie Ihrer neuen Krankenkasse eine Kündigungsbescheinigung der bisherigen Krankenkasse vorlegen, um wechseln zu können. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht dann, wenn die GKV die Beitragssätze erhöht. Ein Wechsel ist dann ohne Einhaltung der 18-Monatsfrist möglich.

 

Bitte überlegen Sie sich den Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung genau. Ein niedriger Beitrag ist nicht immer die bessere Wahl. Oftmals haben Sie bestimmte Leistungserweiterungen in Ihrem Vertrag beinhaltet, die Sie in dem Umfang nicht mehr bekommen werden.
Achten Sie insbesondere auf den Service und Leistungsumfang.

©2011 - tarifnet.de - Impressum

Die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Inhalte und Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
unsere Genehmigung nicht auf anderen Medien und Internetseiten veröffentlicht werden. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte und Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
 


   StartseiteArtikelKündigungsvorlagenAnbieterImpressum / Kontakt

  Telefon & DSL

Telefon / DSL vergleichen