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Die Krankenhauszusatzversicherung

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung erhält man im Krankenhaus nur eine notwendige Grundversorgung. Man kann sich weder das behandelnde Krankenhaus, noch den behandelnden Arzt aussuchen und muss in der Regel sein Krankenzimmer mit 5 Personen oder mehr teilen. Dies bereitet Ihnen als Patient neben den köperlichen Schmerzen oftmals auch noch eine starke psychische Belastung.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können sich die behandelnden Ärzte und das Krankenhaus frei aussuchen. Sie können bequem zwischen Ein- oder Zweibettzimmerunterbringung wählen. Für die Beanspruchung eines Einbettzimmers stellen die Krankenhäuser einen Zuschlag von i.d.R. 65 % über dem Basispflegesatz hinaus, der nach Vereinbarung von der Krankenzusatzversicherung übernommen wird. Wünschen Sie eine Behandlung durch Chefärzte, schließen Sie mit denen einen separaten Behandlungsvertrag ab. Die Ärztehonorare werden dann nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet.

Eine Private Krankenhauszusatzversicherung passt die spärlichen Krankenhausleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an das umfangreiche private Leistungsniveau an. Man unterscheidet zwischen Wahlleistungstarifen und Restkostentarifen.
Bei einer Krankenhauszusatzversicherung mit Wahlleistungstarif werden ausschließlich Zuschläge für die Ein- oder Zweibettzimmerbehandlung, sowie die Kosten einer Chefarztbehandlungübernommen.
Krankenhauszusatzversicherungen mit Restkostentarifen übernehmen auch die Kosten eines erhöhten Tagespflegesatz bei Uni-Kliniken, o.ä. Sämtliche Zusatzkosten werden ohne Abzug voll erstattet, nachdem die gesetzliche Krankenkasse vorgeleistet hat. Die Absicherung der Restkosten ist in der Regel teurer als die der Wahlleistungen, in der lediglich Zuschläge für Chefarztbehandlung und Unterbringung inbegriffen sind.

Nehmen Sie als privat zusatzversicherter lediglich die Grundleistungen der Gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch und verzichten Sie auf die vereinbarten Extras (z.B. Chefarztbehandlung oder Mehrbett- statt Einbettzimmer) erhalten Sie als Ausgleich ein Tagegeld.


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