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Die Krankenhauszusatzversicherung Eine Private Krankenhauszusatzversicherung passt die spärlichen Krankenhausleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an das umfangreiche private Leistungsniveau an. Man unterscheidet zwischen Wahlleistungstarifen und Restkostentarifen. Nehmen Sie als privat zusatzversicherter lediglich die Grundleistungen der Gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch und verzichten Sie auf die vereinbarten Extras (z.B. Chefarztbehandlung oder Mehrbett- statt Einbettzimmer) erhalten Sie als Ausgleich ein Tagegeld.
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