Sie sind hier: Startseite > Artikel > Krankenhaustagegeldversicherung

Die Krankenhaustagegeldversicherung

Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt für jeden Tag im Krankenhaus einen vereinbarten Satz. Sie sollte nicht mit dem Krankentagegeld verwechselt werden, welches generell im Krankheitsfall ausbezahlt wird. Falls keine Krankenhauszusatzversicherung vereinbart wurde, kann man mit dem Krankenhaus-Tagegeld eine Reihe zusätzlicher Kosten, wie z.B. Einbettzimmerzuschlag oder zusätzliche Arzthonorare absichern. Auch Nebenkosten im Krankenhaus, z.B. Telefonkosten oder zusätzliche Verpflegungskosten können durch das Krankenhaustagegeld gedeckt werden.



Sofern jedoch eine Krankenhauszusatzversicherung besteht, ist das Krankenhaustagegeld nur bedingt zu empfehlen. Für Selbstständige oder Freiberufler, die während einer stationären Behandlung die weiterlaufenden Kosten abdecken müssen, ist das Krankenhaustagegeld sicher eine sinnvolle Ergänzung. Wesentlich höhere Priorität sollte jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung einnehmen.

©2011 - tarifnet.de - Impressum

Die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Inhalte und Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
unsere Genehmigung nicht auf anderen Medien und Internetseiten veröffentlicht werden. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte und Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
 


   StartseiteArtikelKündigungsvorlagenAnbieterImpressum / Kontakt

  Telefon & DSL

Telefon / DSL vergleichen