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Was ist die KFZ Haftpflichtversicherung?

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jeder, der ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug hält, ist verpflichtet, für dieses eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Kraftfahrzeug stellt eine besondere Gefährdung für die Umwelt dar. Wird mit einem Fahrzeug ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht, muss der Schuldige im Sinne der Gefährdungshaftung für den entstandenen Schaden finanziell aufkommen. Besonders kritisch wird es bei Personenschäden. Hier können zum Beispiel die Kosten für die Verletzung der Gesundheit, folglich entstehende Arbeitsunfähigkeiten und Schadenersatz bis ins Unermessliche steigen.



Versicherungsleistung und Schadenersatz

Die Entschädigungsleistung der Haftpflichtversicherer ist auf eine maximale Summe begrenzt. Aktuelle Deckungssummen sind zum Beispiel 50 oder 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Begrenzung auf ca. 8 Millionen Euro je geschädigte Person. Überschreitet die tatsächliche Schadenhöhe die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, so haftet der Schädiger über die Höhe hinaus mit seinem Privatvermögen.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für den Ersatz eines schuldhaft entstandenen Schadens verpflichtet. Wird vom Versicherten jedoch ein Schaden infolge grober Fahrläsigkeit verursacht (zum Beispiel durch das Überfahren einer roten Ampel oder die Nutzung des Fahrzeuges mit abgefahrenen Reifen), so ist die Versicherung zwar leistungspflichtig, jedoch kann und wird der Versicherte danach in Regress genommen. Einige Versicherungen verzichten jedoch auf eine Regressnahme.
Unser Tipp: Achten Sie unbedingt darauf, dass Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in Ihrem Vertrag mit abgesichert sind.

Wird ein Schaden von der Versicherung reguliert, erfolgt eine "Hochstufung" des Versicherten. Ab dem nächsten Versicherungsjahr muss dieser dann eine höhere Prämie entrichten. Als sinnvoll erweist sich hier der sog. Rabattschutz.

Beitrag
Der Beitrag in der Haftpflicht richtet sich hauptsächlich nach der Typ- und Regionalklasse. Jedes Fahrzeugmodell wird in den Kriterien unterschiedlich bewertet. In der "Typklasse" werden Schäden berücksichtigt, die mit dem jeweiligen Auto insgesamt deutschlandweit entstanden sind, die Regionalklasse bezieht sich auf das Verkehrsaufkommen in der jeweiligen Stadt. Diese Risiken werden von einem unabhängigen Institut jährlich neu ermittelt und statistisch an die Versicherungsgesellschaften für die Beitragskalkulation weitergegeben. (http://www.gdv-dl.de/typen.html)

In der Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung im Schadenfall.

 

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