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Kapitalversicherungen auf den Todesfall

Lebenslängliche Todesfallversicherung mit garantierter Auszahlung (Sterbegeld)
Nach dieser Versicherungsforum wird die vereinbarte Versicherungssumme (Todesfallsumme) bei Tod der versicherten Person an die Begünstigten ausgezahlt. Das Versicherungsunternehmen hat im Sinne einer Unbedingbarkeit die Leistung garantiert zu erbringen. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel nach Ablauf festgelegter Wartezeiten (z.B. 3 Jahre). Achten Sie darauf, dass bei vorzeitigem Tod während der Wartezeit das Recht auf Beitragsrückgewährung besteht. Die Beiträge sind bis zum Tod der versicherten Person zu zahlen. Oftmals endet die Beitragszahlung nach Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z.B. mit 85 Jahren. Die lebenslängliche Todesfallversicherung wird von Versicherungsunternehmen oftmals in Form einer "Bestattungsvorsorge" oder "Sterbegeldversicherung" angeboten und dient der reinen finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen.



Risiko-Lebensversicherung (temporär)
Im Gegensatz zur Todesfallversicherung mit garantierter Auszahlung ist die Risiko-Lebensversicherung eine abgekürzte Todesfallversicherung die nur fällig wird, wenn die versicherte Person während der vereinbarten Vertragsdauer stirbt. Diese Form der Lebensversicherung ist zumeist eine günstige Alternative zur Absicherung des Todesfallrisikos für jüngere Personen, oder wird in vielen Fällen auch als "Darlehensrestschuldversicherung" für die Kreditsicherung angeboten. Bei der Darlehenssicherung fällt die Versicherungssumme in festgelegten Abständen anteilmäßig und wird damit der ebenfalls sinkenden Restschuld des Kredites angepasst. Bei vorzeitigem Tod des Kreditnehmers wird dann die Todesfallsumme in der noch zu tilgenden Höhe an das Kreditinstitut ausbezahlt.
Die Besonderheit von Risikoversicherungen ist zudem das Recht auf Umtausch. Innerhalb einer festgelegten Frist (z.B. 10 Jahre) kann die Risikoversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt werden - ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Versicherungssumme nicht höher ausfällt, als die vorherige Todesfallsumme.

 

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