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Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

Gemischte Lebensversicherung
Gemischte Lebensversicherungen werden am häufigsten abgeschlossen. Diese Versicherungsart verbindet die Altersvorsorge mit der Hinterbliebenenabsicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme wird hierbei zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt ausbezahlt. Stirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, wird die Versicherungsleistung an die Begünstigten ausbezahlt.

Kapitallebensversicherungen haben seit dem Verlust der Steuerfreiheit (2005) an Attraktivität eingebüßt. Vielfach wird von dem Abschluss von gemischten Lebensversicherungen abgeraten. Dies trifft jedoch im Regelfall auf Personen zu, die über 30 Jahre alt sind und für die sich der Neuabschluss anderer Anlageformen mehr rentiert. Für jüngere Personen ist diese Form der Lebensversicherung jedoch immernoch sehr lukrativ und empfehlenswert. Jedoch sollten auch die staatlich geförderten Privatrenten nicht außer acht gelassen werden.



Versicherung auf zwei verbundene Leben
Diese Form der Lebensversicherung wird oft gewählt, wenn Ehepaare beiderseits berufstätig sind und abgesichert werden müssen. Bei der Versicherung auf verbundene Leben werden zwei Personen in einem Vertrag auf den Todesfall abgesichert. Die Versicherungsleistung wird beim Tode der zuerst sterbenden versicherten Person, spätestens bei Ablauf der Versicherung fällig. Bei gleichzeitigem Tod beider versicherten Personen wird die Leistung nur einmal gezahlt. Die Versicherung kann auch mit verminderter Erlebensfallsumme gewählt werden, um das Todesfallrisiko gezielt abzusichern.
Für Teilhaber von Personengesellschaften ist diese Absicherung geeignet, um den Fortbestand der Gesellschaft auch nach dem Tode eines Teilhabers zu sichern, indem der überlebende Teilhaber die laufenden Kosten und Verpflichtungen weiterführen kann und u.U. ein neuer Geschäftsftspartner eingestellt werden kann.


Fondsgebundene Lebensversicherung
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird der Sparanteil in Vermögensfonds angelegt. Diese können zum Beispiel frei wählbar aus Aktien-, Renten-, Immobilien- oder gemischten Wertpapierfonds bestehen. Der Risikoanteil ist garantiert und wird bei Tod der versicherten Person in vereinbarter Höhe ausbezahlt. Weil das Fondsvermögen einem Kursrisiko ausgesetzt ist und rein spekulativ ist, existiert somit auch keine garantierte Erlebensfallsumme.
Im Versicherungsfall bei Ablauf hat der Begünstigte das Recht zwischen der Übertragung von den entsprechenden Fondsanteilen oder dem finanziellen Erlös der Fondsanteile zum Zeitpunkt der Fälligkeit.



Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt
(Ausbildungsversicherung)

Die Leistungen aus der vielfach auch als "Ausbildungsversicherung" bezeichneten Anlageform werden immer zu dem im Versicherungsschein angegebenem Ablauftermin ausgezahlt, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Zeitpunkt auch erlebt. Stirbt die versicherte Person, wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt und zum gewählten Datum ausgezahlt. Die Ausbildungsversicherung wird häufig abgeschlossen, um Kindern oder Enkelkindern den Start in die Selbstständigkeit mit Geldmitteln zu erleichtern (z.B. Führerschein, Auto, Wohnung, etc.)
Der Versorger (z.B. ein Elternteil) ist versicherte Person, Emfänger der Leistung das jeweilige Kind oder der Versorger selbst (frei wählbar).

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