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Privathaftpflichtversicherung:
Wenn Schädiger eine Haftpflichtversicherung hat: Beziffern Sie die Schadenhöhe durch Kostennachweise, Belege oder Kostenvoranschläge zur Reparatur. Sind die Reparaturkosten höher als die Neubeschaffung des Gegenstandes, steht Ihnen rechtlich die Entschädigung nach Zeitwert zu. Wichtig: Werfen Sie die beschädigte Sache nicht sofort weg, sondern bewahren Sie diese zum Nachweis auf. Reichen Sie die Kostennachweise mit dem Schuldeingeständnis des Schädigers bei der gegnerischen Versicherung unter Angabe der Schadennummer oder Bearbeitungsnummer ein. Wenn Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat:
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