Sie sind hier: Startseite > Artikel > Ich bin Geschädigter - was ist zu tun?

Privathaftpflichtversicherung:
Ich bin selbst Geschädigter - was ist zu tun?


Sind Sie in der Rolle des Geschädigten,

haben Sie bei Sachschäden Anspruch auf:
- Wiederherstellung (Reparaturkostenersatz) oder Ersatz eines Minderwertes, wenn eine
  Reparatur nicht vollständig möglich ist
- Wertersatz für das beschädigte oder zerstörte Gut nach Zeitwertbemessung.
- Eventuell weiteren Kostenersatz durch zusammenhängenden Schaden (z.B. Ersatzfahrzeug,
  Anwaltkosten o.ä.)


Bei Personenschäden haben Sie Anspruch auf:
- Ersatz der Pflege- und Heilkosten (z.B. Arztrechnungen, Krankenhauskosten,
  Pflegepersonal...)
- Verdienstausfall
- Kosten für Nachteile im Erwerb oder persönliche Eischränkung (z.B. Invaliditätsrente)
- Schmerzensgeld


Gehen Sie wie folgt vor:

Wenn Schädiger eine Haftpflichtversicherung hat:
Wenn Ihnen die schädigende Person unbekannt ist, fordern Sie unmittelbar nach dem Schadenvorfall ein schriftliches Schuldeingeständnis. Klären Sie, wo der Verursacher des Schadens versichert ist. Lassen Sie sich den Namen, Adresse und Telefonnummer der Versicherung geben. Hilfreich ist auch die entsprechende Versicherungsnummer. Rufen Sie bei der Versicherung selber an und schildern den Vorfall. Notieren Sie sich in jedem Fall den Namen der Gesprächsperson.

Beziffern Sie die Schadenhöhe durch Kostennachweise, Belege oder Kostenvoranschläge zur Reparatur. Sind die Reparaturkosten höher als die Neubeschaffung des Gegenstandes, steht Ihnen rechtlich die Entschädigung nach Zeitwert zu. Wichtig: Werfen Sie die beschädigte Sache nicht sofort weg, sondern bewahren Sie diese zum Nachweis auf.

Reichen Sie die Kostennachweise mit dem Schuldeingeständnis des Schädigers bei der gegnerischen Versicherung unter Angabe der Schadennummer oder Bearbeitungsnummer ein.

Wenn Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat:
Falls der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat, versuchen Sie sich mit diesem zu einigen. Besonders hier ist ein schriftliches Schuldeingeständnis anzuraten. Bei fremden Personen lassen Sie sich in jedem Fall den Personalausweis vorzeigen und notieren Sie Namen und Anschrift.
Klären Sie im Einzelfall, ob Sie Rechtsschutz versichert sind. Ziehen Sie wenn möglich einen Rechtsanwalt zu Rate.


Tipp:
Wenn Ihr Anspruch auf Schadenersatz von einem Notar anerkannt wurde, der Schädiger aber finanziell nicht in der Lage dazu ist für den Schaden aufzukommen, schützt Sie eine sogenannte “Forderungsausfalldeckung”. Diese kann in Ihren Haftpflichtvertrag mit eingeschlossen werden und bezahlt in solchen Fällen dann Ihren eigenen Schaden.

Tipp: Privathaftpflicht ab 5,21 Euro monatlich ohne Selbstbeteiligung!

Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot der Provinzial an und profitieren Sie von günstigen Beiträgen und umfangreicher Leistung.  Weiter >>>

* Angebotsgrundlage:
Single, unter 27 Jahre alt, 3 Mio Euro Versicherungssumme, 3 Jahre Vertragslaufzeit

   ©2010 - tarifnet.de - Impressum

Die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Inhalte und Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
unsere Genehmigung nicht auf anderen Medien und Internetseiten veröffentlicht werden. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte und Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
 

  Telefon & DSL

Telefon / DSL vergleichen

Tipp:
Gut beraten und günstig versichert. Kostenlos Versicherungsangebote einholen bei Ihrer Online-Geschäftsstelle der Provinzial.