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Hausratversicherung: Welche Schäden sind versichert?

 

Die Hausratversicherung leistet finanziellen Ersatz bei Schäden, die durch folgende Gefahren verursacht wurden:

Brand
Brand wird als Feuer definiert, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Als bestimmungsgemäßer Herd gelten zum Beispiel Kamine, Kerzen oder Öfen. Der Brandbegriff ist hier erfüllt, wenn das Feuer diese Brandherde verlässt und dann auf andere Gegenstände übergreift, bzw. diese in Brand setzt.

Blitz
Die während eines Gewitters stattfindende elektrische Entladung atmosphärischen Ursprungs zwischen Wolken oder Erde und Wolken kennzeichnet die versicherte Gefahr "Blitz". Versichert ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen.

Explosion

Die Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Unter dem Begriff Explosion fallen nicht Schäden, die durch den Druck von Flüssigkeiten oder Spannungen im Material ausgelöst wurden.

Implosion
Implosion liegt vor, wenn eine plötzliche Kraftäußerung gegen das Innere eines Behältnisses gerichtet ist. Bewirkt wird diese durch Außendruck infolge inneren Unterdruckes. Implosionsschäden werden erst seit kurzem von vielen Versicherungen übernommen.

Leitungswasser
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
- Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung
- mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Teilen
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Wärmepumpen oderSolarheizungsanlagen
- Aquarien oder Wasserbetten (je nach Tarif)
Wärmetragende Flüssigkeiten oder Wasserdampf sind dem Leitungswasser bedingungsgemäß gleichgestellt.
Nicht versichert sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser oder Schwamm.

Sturm / Hagelschlag
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung der Windstärke 8. Versichert sind Schäden durch Sturm nur durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen. Auch wenn der Sturm Gebäudeteile auf versicherte Sachen wirft, sind diese versichert. Das Eindringen von Hagel, Regen, Schnee oder Schmutz durch offene Fenster oder Türen sind nur dann versichert, wenn die Öffnungen durch Sturm verursacht wurden.

Überspannung
Überspannungsschäden sind atmosphärisch bedingt und entstehen normalerweise durch die mittelbare Auswirkung eines Blitzes. In der Regel ist die Versicherungssumme für diese Gefahr auf einen prozentualen Anteil (z.B. 5%) begrenzt. Überspannungschäden treten relativ häufig ein.

Einbruchdiebstahl
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand Sachen entwendet, nachdem er in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt. Wichtig bei einem Einbruchschaden ist immer der spätere Nachweis von Einbruchspuren.

Vandalismus
Vandalismus ist als Folge eines Einbruchs versichert. Voraussetzung hierfür ist, dass jemand körperlich in die versicherte Wohnung eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.


In der Hausratversicherung sind ebenfalls die durch einen Versicherungsfall entstandenen Kosten durch z.B.
- Aufräumungsarbeiten, Putzarbeiten
- Hotelaufenthalte bei Unbewohnbarkeit
- Schutzmaßnahmen, Provisorische Maßnahmen
- Transporte, Lagerungen
- Schlossänderungen
- Reparatur
versichert.


Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Im Rahmen der Versicherungssumme bekommen Sie bei einem Schaden
immer die Kosten zum Neuwert ersetzt.


 

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