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Ich habe einen Hausratschaden - was muss ich tun? 1. Melden Sie den eingetretenen Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. 2. Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl sollten Sie immer sofort die Polizei rufen. Für viele Versicherer ist die polizeiliche Anzeige notwendig, um den Schaden regulieren zu können. Machen Sie eine Schadenaufstellung der entwendeten und beschädigten Gegenstände. Erstellen Sie auch Fotos vom Schadenort. Verändern Sie vorerst nichts am Schadenort. 4. Wichtig: Auch fremdverschuldete Haftpflichtschäden an Ihrem Hausrat sollten Sie immer Ihrer Versicherung melden! Wenn beispielsweise ein Mieter schuldhaft einen Wasserschaden verursacht bei dem Ihre Einrichtung beschädigt wird, kommt zwar seine Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden auf, erstattet jedoch nur den Zeitwert. Melden Sie deshalb auch fremdverschuldete Hausratschäden immer zuerst Ihrer eigenen Versicherung. Geben Sie dort die Haftpflichtversicherung des Schädigers an. Ihre Versicherung wird den entstandenen Schaden zum Neuwert entschädigen und sich den Zeitwert von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zurückholen. 6. Bei Überspannungsschäden durch Blitz an elektronischen Sachen verlangen die Versicherungen zuallermeist Nachweise von Elektrofachfirmen, dass der eingetretene Schaden Folge von Überspannung/Überladung war. Die Kosten für Nachweise oder Kostenvoranschläge werden von der Versicherung übernommen. Ist das betroffene Gerät nachweislich nicht mehr zu reparieren, haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Neugerät. Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände als Nachweis für die Versicherung auf. |
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