Sie sind hier: Startseite > Artikel > Die Hausrat-Glasversicherung

Was ist die Hausrat-Glasversicherung?

Die Glasversicherung wird oft in Ergänzung zu einer Hausratversicherung abgeschlossen. Sie ist nicht Bestandteil der Hausratversicherung, sondern ein rechtlich selbstständiger Vertrag mit eigenem Bedingungswerk und separater Kündigungsoption.
Weil sowohl Glasbruchschäden über die Hausrat- und Gebäudeversicherung nur infolge von Brand, Sturm, Blitzschlag oder Explosion mitversichert sind, stellt die Haushaltsglasversicherung eine sinnvolle Deckungserweiterung des Grundschutzes dar. Vor allem bei (Ergeschoss-)wohnungen mit vielen Fensterflächen (auch Wintergärten) sollte man eine Glasversicherung abschließen, weil hier das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung des Glases am höchsten ist.



Die Haushalts-Glasversicherung leistet Entschädigung für alle versicherten Glasgegenstände, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Zu den versicherten Sachen gehören zuallermeist Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, Spiegel, Lichtkuppeln, Glasbausteine, Cerankochflächen, Vitrinen, Wandspiegel, Wintergärten oder auch Duschkabinen.
Ausgeschlossen sind hingegen sämtliche Hohlgläser, im Vorfeld beschädigte Glasflächen, Lampen und Fensterrahmen und künstlerisch bearbeitete Glasscheiben und Spiegel.

Die Glasversicherung ist zumeist sehr teuer. Dies liegt unter anderem daran, dass Glasschäden zu den am häufig eintretendsten Schäden zählen. Desweiteren auch deshalb, weil es eine der wenigen Versicherungen ist die auch für versehentlich verursachte Eigenschäden aufkommt. Versicherungsschutz besteht ausschließlich innerhalb des Versicherungsortes (versicherte Wohnung). Die Schadenersatzleistung erfolgt dem Grunde nach bis auf wenige Ausnahmen in Naturalersatz. Versichert sind zudem Kosten für Entsorgung, Lieferung und Montage.

Schadenbeispiele:
1. Beim Fensterputzen stößt Frau Meier versehentlich mit dem Metallansatz des Wischers vor die Fensterscheibe ihrer Wohnung, welche daraufhin bricht.
2. Unbekannte Kinder schießen einen Ball vor das Fenster des Versicherungsnehmers Müller. Als dieser die Zerstörung der Scheibe bemerkt, sind die Verursacher nicht mehr ausfindig zu machen.
3. Herrn Müller fällt versehentlich ein Trinkglas auf seinen hochwertigen Wohnzimmerglastisch. Dieser hat unmittelbar
danach auf der Oberfläche einen langen sichtbaren Riss.


 

©2011 - tarifnet.de - Impressum

Die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Inhalte und Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
unsere Genehmigung nicht auf anderen Medien und Internetseiten veröffentlicht werden. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte und Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
 


   StartseiteArtikelKündigungsvorlagenAnbieterImpressum / Kontakt

  Telefon & DSL

Telefon / DSL vergleichen