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Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

§836 BGB: Haftung des Grundstückbesitzers
“Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstücke verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. [...]“

 

Als Eigentümer eines Hauses und/oder Grundstückes sind Sie für alle Schäden die von Ihrem Besitz ausgehen, verantwortlich zu machen. Gemäß deutscher Rechtssprechung zählt als Ursache für eine Verletzungshandlung nicht nur die Handlung (Aktivität) an sich, sondern auch das Unterlassen (Passivität). Im Bereich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt die Einhaltung sogenannter „Verkehrssicherungspflichten“. Sie müssen demnach alles zumutbare in die Wege leiten, damit von Ihrem Besitz keine Gefahr ausgeht. Dass die Einhaltung dieser Pflicht auch in Anbetracht nicht-kalkulierbarer Risiken (z.B. Unwetter) nahezu unmöglich ist, stellt den enormen Stellenwert der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung hervor.

Als „Versicherung gegen Schadenersatzansprüche“ übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für Sie nicht nur den entstandenen Schaden in Höhe des Zeitwertes, sondern prüft auch nach Stellung einer Forderung durch den Geschädigten, ob Sie als Versicherungsnehmer überhaupt haftbar zu machen sind, bzw. ob Sie ein Verschulden trifft. Somit nimmt die Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Rechtsfunktion ein.
In der Regel werden im HUG- Haftpflichtbereich Versicherungssummen von 1 Mio, 3 Mio, 5 Mio und vereinzelt sogar 10 Millionen Euro angeboten. Als Versicherungsumme in der HUG empfehlen wir minimal 3 Millionen Euro.


 

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