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Haftpflichtversicherung: Was versichern und wie hoch?

Für jedermann: Die Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung ist die Wichtigste aller Versicherungen. In der Regel werden hier Versicherungssummen von 1 Mio, 3 Mio, 5 Mio und vereinzelt sogar 10 Millionen Euro angeboten. Die seriösen Versicherungen unterscheiden sich zumeist geringfügig im Versicherungsumfang. Die Leistungspflicht ist klar definiert, weshalb sie beim Preisvergleich das Augenmerk beruhigt auf die Leistungserweiterungen legen sollten. Achten Sie auf sinnvolle Zusatzbausteine, wie den sogenannten “Forderungsausfall”. Manche Versicherungen beinhalten diesen automatisch, bei anderen bedarf es einem separaten Einschluss. Sofern in Betracht kommend, kann man gegen Aufpreis weitere Bausteine hinzufügen, wie zum Beispiel: Schlüsselverlust, Mietsachschäden, Haftpflicht für alleinstehende Angehörige, Private Vermietung oder Gefälligkeitshandlungen (z.B. bei Umzug). Als Versicherungsumme in der PHV empfehlen wir minimal 3 Millionen Euro.

Schadenbeispiele:
- Bei Bekannten stoßen Sie aus Unachtsamkeit eine teure Vase um. Schaden: 1.200 Euro.
- Sie gehen in Gedanken über die Straße und übersehen einen ankommenden Autofahrer.
Der Autofahrer kann zwar ausweichen, gerät aber in den Gegenverkehr und prallt frontal mit
einem anderen Fahrzeug zusammen. Schaden: 35.400 Euro


Tipp: Privathaftpflicht ab 5,21 Euro monatlich ohne Selbstbeteiligung!

Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot der Provinzial an und profitieren Sie von günstigen Beiträgen und umfangreicher Leistung.  Weiter >>>

* Angebotsgrundlage:
Single, unter 27 Jahre alt, 3 Mio Euro Versicherungssumme, 3 Jahre Vertragslaufzeit


Für Selbstständige: Die Betriebshaftpflicht
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie als Selbstständigen und Ihre Mitarbeiter vor Schadenersatzansprüche, die andere Personen gegen Ihren Betrieb erheben. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Auf eine Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie in Anbetracht Ihrer wirtschaftlichen Existenzsicherung in keinem Falle verzichten. Berechnungsgrundlage für die Beitragskalkulation sind immer Betriebsart, (z.B. Gaststätte, Malerbetrieb, Bürobetrieb) Anzahl der Mitarbeiter und die entsprechend abzusichernden Risikofälle. Eine Empfehlung zur Versicherungssumme können wir aufgrund der unterschiedlich einstufbaren Berufsgruppen nicht geben. Beachten Sie jedoch, dass Betriebe mit hohen Risikofaktoren (z.B. Baugewerbe) eine ausreichende Deckung vorweisen sollten.

Für Tierhalter: Die Tierhalterhaftpflicht
Als Halter von Tieren (z.B. Hunden, Pferden o.ä.) sind Sie für alles haftbar zu machen, was ihr Vierbeiner anrichtet - unabhängig davon ob Sie Schuld haben oder nicht. Alleine der Besitz eines Hundes, Pferdes o.ä. fällt nach dem BGB unter die sogenannte “Gefährdungshaftung”. Bei einigen Tieren ist der Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Besitzen Sie einen Hund oder Pferd, sollten Sie in keinem Fall auf diese Versicherung verzichten. Die Versicherungssummen in der Tierhalterhaftpflicht sind zumeist wie in der Privathaftpflicht, von 1 Mio bis 10 Mio Euro gestaffelt. Wir empfehlen mindestens 3 Millionen Euro abzusichern.
Schadenbeispiele:
- Ihr Hund beisst einen Menschen oder ein anderes Tier
- Ihr Hund rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall
- Ihr Pferd wird verschreckt, geht durch und verursacht erhebliche Sach- oder Personenschäden
- Das Verhalten Ihres Tieres verschreckt einen Fahrradfährer, der daraufhin stürzt

Für Wohneigentümer: Die Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer eines Hauses und/oder Grundstückes sind Sie für alle Schäden die von Ihrem Besitz ausgehen, verantwortlich zu machen. Gemäß deutscher Rechtssprechung zählt als Ursache für eine Verletzungshandlung nicht nur die Handlung (Aktivität) an sich, sondern auch das Unterlassen (Passivität). Im Bereich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt die Einhaltung sogenannter „Verkehrssicherungspflichten“. Sie müssen demnach alles zumutbare in die Wege leiten, damit von Ihrem Besitz keine Gefahr ausgeht. Dass die Einhaltung dieser Pflicht auch in Anbetracht nicht-kalkulierbarer Risiken (z.B. Unwetter) nahezu unmöglich ist, stellt den enormen Stellenwert der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung hervor.

Wir empfehlen auch hier eine Mindest-Versicherungssumme von 3 Millionen Euro. Bringen Sie vor Abschluss der Versicherung die Anzahl an Gesamt-m²-Wohnfläche in Erfahrung, die Grundlage für die Berechnung ist.

Schadenbeispiele:
- Ihr Mieter stürzt aufgrund einer kaputten Treppenstufe im Treppenhaus und zieht sich
schwere Verletzungen zu. Die Kosten für Schmerzensgeld und Behandlungen stellt er in
Rechnung.
- Eine Person rutscht im Winter auf Ihrem Grundstück aus. Da Sie nicht rechtzeitig den
Schnee geräumt haben, verlangt die geschädigte Person Schadenersatz.
- Ein Ziegel löst sich nach einem Sturm von Ihrem Haus und beschädigt eine Person oder ein
parkendes Auto. Da Sie nicht rechtzeitig einen Dachdecker beauftragt haben, werden Sie
haftbar gemacht.

Für Bauherren: Die Bauherren-Haftpflichtversicherung
Ob es sich um die Arbeit mit Baumaterialien, die Lagerung und Sicherung von Baumaterial oder lediglich um die Reinigung einer Baustellenzufahrt handelt - als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass keine Person oder Sache zu Schaden kommt. Entsteht ein Schaden durch das Bauvorhaben, können Sie als Bauherr von dem Geschädigten in Anspruch genommen werden. Dies ist auch der Fall, wenn Sie als bauleitende Person sachverständige Personen wie Handwerker oder Architekten beauftragt haben - Sie werden hiermit niemals von Ihrer eigenen Sorgfaltspflicht befreit. Eine Bauherren-Haftflichtversicherung schützt vor möglichen Ansprüchen, wenn der entstandene Schaden durch das Bauvorhaben eingetreten ist. Hierzu zählen unter anderem Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten für Baustelle und Zufahrt und Überwachungspflichten über die Baustelle. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung prüft die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen, übernimmt berechtigte und wehrt undberechtigte Forderungen notfalls auch gerichtlich ab.

Da das Gefährdungsrisiko auf einer Baustelle im Vergleich zu anderen sehr hoch ist, empfehlen wir, in diesem Haftpflichtbereich eine Mindest-Deckungssumme von 5 Millionen Euro zu vereinbaren.

Schadenbeispiele:
- Beim Begehen der Baustelle stolpert ein Passant über ein freiliegendes Kabel und verletzt sich
schwer. Schaden: 2 300 Euro
- Ein Handwerker lässt vom Gerüst aus 3m Höhe versehentlich einen Stein fallen, der auf ein Auto
fällt. Schaden: 14.000 Euro
- Kinder spielen abends unerlaubt auf dem Baugelände. Eines davon stürzt in eine 3m tiefe Grube
und ist daraufhin halbseitig gelähmt. Schaden: 340.000 Euro

Für Besitzer von Öltanks: Gewässerschäden oder Öltankversicherung
Als Inhaber oder Unterhalter eines Heizöltanks (auch als Mieter eines Hauses) haften Sie nach § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes unbegrenzt für alle Schäden, die durch ihren Öltank verursacht werden, unabhängig davon ob Sie Schuld trifft, oder nicht. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die durch das Aus- oder Überlaufen eines Öltanks entstehen (z.B. Verunreinigung des Grundwassers). Bedenken Sie: Schon 1 Tropfen Öl kann einige tausend Liter Wasser vergiften – die finanziellen Schäden liegen hier im fünfstelligen Bereich!
Schadenbeispiel
Im Heizöltank von Herrn Mustermann sind feine Haarrisse entstanden, aus denen kleine Ölmengen ins Grundwasser ausgetreten sind. Das gesamte Erdreich um sein Einfamilienhaus herum muss entsorgt werden. Kosten: 45.000 Euro

Für Halter von Boot, Jetski oder Surfbrett: Die Wassersport-Haftpflicht
Schäden, die aus der Nutzung von Wassersportgeräten entstehen, sind über die Private Haftpflichtversicherung nicht versichert. Als Besitzer z.B. eines Segelbootes, Motorbootes, Jetski oder Surfbretts sind Sie für alle Schäden, die aus der Nutzung Ihres Sportgerätes entstehen, haftbar zu machen. Besitzen Sie eines der genannten Wassersportgeräte, sollten Sie in keinem Fall auf eine Wassersport-Haftpflichtversicherung verzichten. Übersieht man z.B. schwimmende oder tauchende Personen, können die finanziellen Schäden bis ins Unermessliche gehen (z.B. Lebenslange Rentenzahlungen, Schadenersatz, Hinterbliebenenversorgung). Auch der Verlust von Benzin oder Öl kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen (Zur Info: Ein Tropfen Öl verunreinigt ca. 1 Million Liter Wasser !)
Die meisten Versicherungen bieten weltweiten Versicherungsschutz. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Gewässern (z.B. Italien) der Nachweis einer Wassersport-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir empfehlen eine Mindest-Versicherungssumme von 5 Millionen Euro.

Schadenbeispiel:
Herr Muster fährt mit seinem Jetski an den Buchten Mallorcas vorbei. Obwohl er mit gemäßigter Geschwindigkeit fährt, übersieht er einen Schwimmer. Dieser wird von Herrn Muster überrollt und infolge der Antriebsschraube schwer verletzt. Schaden: 330.000 Euro

Für Lehrer und Bedienstete im ÖD: Die Amtshaftpflicht
Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes sind in Ihrer beruflichen Tätigkeit besonderen Risiken ausgesetzt. Eine Amtshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Haftpflichtansprüchen aus Personen – und Sachschäden. Besonders bei leitenden Tätigkeiten, z.B. Lehrern, ist das Risiko der Haftung groß. Ob Experimentieren im Unterricht, Beaufsichtigung der Schüler an Klassenfahrten oder das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln – kostspielige Schäden passieren hier häufig.
Auch leitende Angestellte der Kommune sollten auf eine Amts-Haftpflichtversicherung nicht verzichten. Oftmals reicht nur ein Berechnungs- oder Auskunftfehler aus, um ungewollt weitreichende Schäden zu verursachen. Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro.

Schadenbeispiel:
Bei einem Klassenausflug im Wald übersieht der Lehrer, wie sein Schüler mit einem Feuerzeug spielt. Durch Funkenflug entsteht ein großer Brand. Da der Schüler noch minderjährig ist, wird der Lehrer zum Schadenersatz herangezogen. Schaden: 120.000 Euro
 

 

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