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Was ist die grüne Versicherungskarte?


Die grüne Versicherungskarte benötigen Sie bei Fahrten ins Ausland zum Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Verursachen Sie im Ausland einen Unfall, können die Behörden der Karte unter anderem entnehmen, ob und wo ihr Fahrzeug versichert ist.
Besonders bei Unfällen mit Personenschäden kann Sie die Versicherungskarte vor unangenehmen Folgen, wie zum Beispiel langen Aufenthalten bei diversen Behörden oder sogar zeitweiliger Inhaftierung bewahren. Ihre Versicherung stellt Ihnen in der Regel auf Anfrage hin eine kostenlose Karte aus, die bis zu zwei Jahre lang gültig ist.



Fehlen bei einem Unfall wichtige Versicherungsdaten, hilft das sogenannte „Deutsche Büro Grüne Karte“ mit der Ermittlung der zuständigen Haftpflichtversicherung im Ausland weiter. Desweiteren können hierüber wichtige Ermittlungsakten oder, soweit erforderlich, medizinische oder technische Unfallgutachten angefordert werden.

Deutsches Büro Grüne Karte (DBGK)
Postfach 101402
20009 Hamburg

Weitere Informationen unter: www.gruene-karte.de
Grüne Karten-Länder unter: www.gruene-karte.de/dbgkland.htm

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