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Was ist die Gliedertaxe?

Wenn innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an als Folge eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eintritt, wird nach dem Invaliditätsgrad durch die jeweilige Unfallversicherung eine Kapitalentschädigung oder Rente gezahlt. Wenn Gliedmaßen oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt sind, richtet sich die Festlegung des Invaliditätsgrades an der so genannten „Gliedertaxe“. Sämtliche in dieser Gliedertaxe festgelegten Werte sind absolute Werte, bezogen auf jeweils 100% Beeinträchtigung des jeweiligen Körperteils. Unabhängige Ärzte und / oder Gutachter bemessen unter anderem anhand dieser den jeweiligen Invaliditätsfall. Ist ein Körperteil nicht voll, sondern nur zu einem gewissen Maße beeinträchtigt, wird anhand der Gliedertaxe die Beeinträchtigung um den entsprechenden Prozentanteil gemindert.



Musterbeispiele: Invaliditätsgrade bei Verlust oder voller Funktionsunfähigkeit
Arm im Schultergelenk 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm bis unterhalb des Elenbogengelenks 60 % Hand im Handgelenk 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß im Fußgelenk 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50% Beide Augen 100 % Gehör auf einem Ohr 30 % Gehör auf beiden Ohren 60 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 %

Für Beschäftigte in Heilberufen (z.B. Ärzte) gilt eine geänderte Gliedertaxe, die sich je nach Versicherer unterscheiden und wie folgt dargestellt werden kann:
Arm oder Hand im Handgelenk 100 % Daum oder Zeigefinger 60 % anderer Finger 20 % Bein oder Fuß 70 % große Zehe 8 % andere Zehe 3 % Auge 80% Gehör auf beiden Ohren 70 %

Für andere Körperteile und/oder Sinnesorgane bemisst sich der Grad der Invalidität danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt durch den vorhergeganenen Unfall beeinträchtigt ist. Hierbei werden ausschließlich medizinische Grundlagen berücksichtigt.

 

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