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Was ist die Gliedertaxe?
Musterbeispiele: Invaliditätsgrade bei Verlust oder voller Funktionsunfähigkeit Arm im Schultergelenk 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm bis unterhalb des Elenbogengelenks 60 % Hand im Handgelenk 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß im Fußgelenk 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50% Beide Augen 100 % Gehör auf einem Ohr 30 % Gehör auf beiden Ohren 60 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Für Beschäftigte in Heilberufen (z.B. Ärzte) gilt eine geänderte Gliedertaxe, die sich je nach Versicherer unterscheiden und wie folgt dargestellt werden kann: Arm oder Hand im Handgelenk 100 % Daum oder Zeigefinger 60 % anderer Finger 20 % Bein oder Fuß 70 % große Zehe 8 % andere Zehe 3 % Auge 80% Gehör auf beiden Ohren 70 % Für andere Körperteile und/oder Sinnesorgane bemisst sich der Grad der Invalidität danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt durch den vorhergeganenen Unfall beeinträchtigt ist. Hierbei werden ausschließlich medizinische Grundlagen berücksichtigt.
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