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GKV - Wie hoch sind meine Zuzahlungen?

Zuzahlungen sind von dem gesetzlich Krankenversicherten bei der Inanspruchnahme einiger medizinischer Leistungen zu entrichten, wie z.B. beim Arztbesuch oder verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Damit Patienten durch Zuzahlungen nicht finanziell überlastet werden, gibt es folgende einheitliche Regelungen:

- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlungspflicht befreit !
- Für Früherkennungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen (z.B.
Schwangerschaftsvorsorge, Gesundheits-Check-up) muss keine Zuzahlung geleistet werden.
Ausnahme hierbei, wenn ein Befund erhoben wird
- Schutzimpfungen
- Wird die sog. „Belastungsgrenze“ erreicht, muss ebenfalls keine Zuzahlung geleistet werden

 

Die Belastungsgrenze
Wenn die gesamten Zuzahlungen in einem Kalenderjahr 2 Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens überschreiten, sind Sie von der Zuzahlungspflicht befreit. Ebenso bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen - hier liegt die maximale Zuzahlungsgrenze bei 1 Prozent des Bruttojahreseinkommen.

Unser Tipp: Behalten Sie die Kosten der Zuzahlungen im Auge und bewahren Sie Belege zur Entrichtung von Praxisgebühren als Nachweis auf. Auch Lebenspartner und Kinder werden im Zuge der Abgaben voll berücksichtigt.

 

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